Wichtige Informationen: Einzugsermächtigungen werden umgewandelt

Haar · SEPA-Umstellung in der Gemeinde Haar

Haar · BAN statt Kontonummer, BIC statt Bankleitzahl: In den 27 Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz wird ab dem kommenden Kalenderjahr der Zahlungsverkehr vereinheitlicht.

Dies betrifft Geldüberweisungen und Lastschriften bzw. Einzugsermächtigungen auch im innerdeutschen Zahlungsverkehr. Die Gemeinde schreibt in Kürze alle Abgabepflichtigen an und informiert über die Neuregelungen.

Spätestens bis zum 1. Februar 2014 müssen alle Zahlungsvorgänge auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt sein. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area, zu deutsch: »Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum«. Während sich Privatpersonen nur an geänderte Formulare und einen neuen Aufbau der Bankverbindung gewöhnen müssen, kommt auf die Gemeinde Haar eine Reihe von Aufgaben zu. So müssen die Bankverbindungen aller Bürger und Lieferanten auf das neue Format umgestellt werden.

Wichtige Erläuterungen zum Thema SEPA-Umstellung

Gläubiger-Identifikationsnummer: Durch eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer, die sowohl auf Bescheiden und Rechnungen ausgewiesen wird als auch bei Lastschriften im Kontoauszug erscheint, wird die Gemeinde Haar eindeutig zu erkennen sein.

BAN / BIC– die internationale Bankkontonummer: Die IBAN ist in Zukunft die weltweit gültige Nummer für das Girokonto. In der IBAN enthalten sind ein Ländercode (DE für Deutschland), eine zweistellige Prüfziffer sowie Bankleitzahl und Kontonummer. Die BIC ist die weltweite Identifikationsnummer des Bankinstituts und hat eine Länge von 8 oder 11 alphanumerischen Zeichen. In ihr sind ein 4-stelliger Bankcode, ein 2-stelliger Ländercode, eine Codierung des Ortes sowie eine Kennung der Bank oder Filiale enthalten. IBAN und BIC für Ihr Konto finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf den seit 2012 neu ausgegebenen Bank-Karten.

Einzugsermächtigung wird zum SEPA-Lastschriftmandat: Bürgerinnen und Bürger, die Abgaben zu zahlen haben und der Gemeinde eine Ein-zugsermächtigung erteilt haben, gewinnen durch SEPA noch mehr Sicherheit. Die Einzugsermächtigung, die künftig SEPA-Lastschriftmandat heißt, ist an strengere Auflagen und Fristen geknüpft. Damit verbunden ist allerdings auch mehr Verwaltungsaufwand. Um den bisherigen Nutzern von Einzugsermächtigungen die Umstellung so einfach wie möglich zu machen, werden die vorhandenen Einzugsermächtigungen in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Die Gemeinde informiert die betroffenen Bürger darüber per Post. Jede Person, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftsmandat erteilt, erhält von der Gemeinde eine Mandatsreferenznummer. Diese Nummer weist die Gemeinde Haar für die Bank als berechtigte Abbucherin aus. Sie wird künftig auf allen Bescheiden bzw. Rechnungen stehen und ist auch bei Belastung des Bankkontos als Verwendungszweck mit angegeben. Die Mandatsreferenznummer hat bei der Gemeinde Haar 11 Stellen, bestehend aus der Buchstabenkombination MA für Mandat, dem Erteilungsjahr des Mandats (vierstellig) sowie einer 5-stelligen Ziffernkombination.

IBAN-Nummer kontrollieren: Die Abgabepflichtigen, die der Gemeinde bislang schon eine Einzugsermächtigung zur Zahlung ihrer Steuer- bzw. Gebührenbescheide und Rechnungen erteilt haben, erhalten von der Gemeinde innerhalb der nächsten Wochen ein Anschreiben, in dem die neue IBAN-Nummer genannt ist. Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bittet die Gemeinde, die automatisch ermittelte IBAN-Nummer mit den persönlichen Bankdaten zu vergleichen und die Gemeinde bei etwaigen Differenzen sofort zu benachrichtigen. Wird dem Schreiben über die Umwandlung nicht widersprochen, nehmen die Abgabepflichtigen künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teil.

Ein Appell an alle »Nichtabbucher«: Erleichtern Sie die Verwaltungsarbeit und erteilen Sie der Gemeinde Haar für wiederkehrende Leistungen ein SEPA-Lastschriftmandat zum fristgerechten Einzug der anfallenden Steuern und Gebühren. Den Vordruck hierzu finden Sie unter www.gemeinde-haar.de/media/custom/1718_768_1.PDF?1367490941.

Fragen zum Thema SEPA beantworten gerne Frau Grundke unter der Telefonnummer 4 60 02 -2 28 oder Email grundke@gemeinde-haar.de, und Frau Moser unter Telefon 4 60 02 -2 30, Email moser@gemeinde-haar.de. Kämmerer Günter Rudolf bedankt sich bei den Bürgern im Voraus.

Artikel vom 24.07.2013
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