Feiern mit Ebersberger Musikanten

Ebersberg · Sommernachtsfest

Der Ebersberger Spielmannszug hofft, dass das Sommernachtsfest heuer im Freien stattfinden kann. Foto: Verein

Der Ebersberger Spielmannszug hofft, dass das Sommernachtsfest heuer im Freien stattfinden kann. Foto: Verein

Ebersberg · Zum 39. Mal organisiert der Ebersberger Spielmannszug zusammen mit den Jagdhornbläsern in diesem Jahr am Samstag, 13. Juli, das traditionelle Sommernachtsfest. Nachdem das Fest im vergangenen Jahr aufgrund der schlechten Witterung in der Ebersberger Volksfesthalle stattfinden musste, hofft der Verein besonders auf eine laue und warme Sommernacht auf dem Ebersberger Marienplatz.

Die Voraussetzungen hierfür sind bereits geschaffen: Auch dieses Jahr wird die »Kirchdorfer Musi«, bekannt vom Münchner Oktoberfest, ab 20.00 Uhr für beste Stimmung sorgen. Bereits ab 14.00 Uhr garantiert die Steinhöringer Blasmusik kurzweilige Unterhaltung. Das musikalische Rahmenprogramm komplettiert der befreundete Spielmannszug aus Krumbach, und auch der Gastgeber wird im Laufe des Abends zu den Instrumenten greifen. Die kleineren Gäste kommen dank der Eisenbahn der Faschingsgesellschaft Ebersberg auf ihre Kosten. Ebenso findet seit langer Zeit beim Sommernachtsfest von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Schlossplatz wieder ein Kinderflohmarkt statt, der vom Kreisjugendring Ebersberg organisiert wird. Auch das leibliche Wohl wird nicht zu kurz kommen. Ab 14.00 Uhr können sich die Gäste selbstgemachten Kuchen, Kaffee oder eine Maß Bier zum ermäßigten Preis schmecken lassen. Am Abend gibt es bei hiesigen Essensanbietern unter anderem Brezen, Grillspezialitäten, Crêpes oder Steckerlfisch.

Sollte das Fest doch in der Volksfesthalle stattfinden, gibt es dort ab 15.00 Uhr Kaffee und Kuchen. Das Programm beginnt um 18.00 Uhr. Ob Jagdhornbläser oder der Spielmannszug, beide Vereine sind auf das großartige Fest auf dem Marienplatz bestens vorbereitet und hoffen auf zahlreiche Besucher sowie auf eine trockene und laue Sommernacht. Die Organisatoren weisen darauf hin, dass beim Fest der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke nicht gestattet ist.

Artikel vom 11.07.2013
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