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Behördengang zum Landratsamt München entfällt
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Grasbrunn · Seit dem 1. September 2011 werden Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige einheitlich als elektronische Aufenthaltstitel in Kreditkartenformat mit integriertem Chip ausgegeben. Die Wohnanschrift des Titelinhabers ist sowohl auf diesem Chip gespeichert als auch auf dem Kartenkörper aufgedruckt.
Der elektronische Aufenthaltstitel in Kartenformat entspricht den gleichen technischen Eigenschaften wie der seit 2010 neue eingeführte Personalausweis. Bislang musste der Titelinhaber bei einer Wohnsitzänderung nach der Anmeldung bei der jeweiligen Meldebehörde auch noch die Ausländerbehörde aufsuchen, damit die neue Anschrift auf der Aufenthaltskarte geändert werden konnte. Seit dem 1. Juni 2013 wurde jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass die kreisangehörigen Gemeinden diese Adressänderung freiwillig übernehmen können. Somit entfällt die zusätzliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde im Landratsamt München. Die Gemeinde Grasbrunn hat sich auch bereiterklärt diese Aufgabe im Sinne einer weiter verbesserten Bürgerfreundlichkeit freiwillig zu übernehmen. Dieser Service steht Ihnen ab sofort in der Gemeinde Grasbrunn zur Verfügung.
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