ADAC: Mit Auslandsschadenschutz auf der sicheren Seite

Autounfall im Urlaub

Regulierungspraxis und Tempo bei der Abwicklung von Unfällen sind von Land zu Land unterschiedlich. Mit dem ADAC Auslandsschadenschutz beugt man unnötigem Ärger vor. 	Foto: ADAC

Regulierungspraxis und Tempo bei der Abwicklung von Unfällen sind von Land zu Land unterschiedlich. Mit dem ADAC Auslandsschadenschutz beugt man unnötigem Ärger vor. Foto: ADAC

München · Millionen Deutsche fahren jedes Jahr mit dem Auto in den Urlaub. Dabei sollte man bedenken, dass im Ausland andere gesetzliche Vorschriften gelten: So müssen deutsche Autofahrer bei einem unverschuldeten Crash mit einem ausländischen Fahrzeug damit rechnen, dass sie deutlich schlechtere Leistungen erhalten als in Deutschland.

Millionen Deutsche fahren jedes Jahr mit dem Auto in den Urlaub. Dabei sollte man bedenken, dass im Ausland andere gesetzliche Vorschriften gelten: So müssen deutsche Autofahrer bei einem unverschuldeten Crash mit einem ausländischen Fahrzeug damit rechnen, dass sie deutlich schlechtere Leistungen erhalten als in Deutschland. Oft werden Personen- oder Sachschäden von ausländischen Versicherungen wegen unterschiedlicher Gesetzesregelungen erst nach jahrelangem zähen Ringen beglichen. Zudem bleiben Autofahrer in vielen Fällen auf ihren Kosten sitzen, weil die Unfallverursacher entweder nicht oder nicht ausreichend versichert sind. Auch Kosten wie zum Beispiel Wertverlust, die Kosten eines Mietwagens oder ein Gutachter werden häufig nicht vom ausländischen Haftpflichtversicherer übernommen.

Mit Auslandsschadenschutz Ärger vorbeugen

Um dieser Problematik vorzubeugen, rät der ADAC Autofahrern, ihre Kfz-Versicherung um den Auslandsschadenschutz zu ergänzen: Im ADAC Auto-Versicherung KomfortVario-Tarif ist dieser mit dem Auslandskomfortpaket wählbar. Damit werden die entstandenen Kosten nach deutschem Standard entschädigt und die gesamte Schadenabwicklung der Höhe nach so übernommen, als ob der Unfallgegner beim ADAC eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte. Der ADAC Auslandsschadenschutz greift innerhalb der EU außer in Deutschland, aber auch in der Schweiz, Norwegen, Kroatien, Serbien und Montenegro, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und dem Vatikanstaat und gilt für die ersten 92 Tage einer Auslandsreise.

ADAC: Unverbindlich fragen kostet nichts

Wann und für wen sich der ADAC Auto-Versicherung KomfortVario-Tarif mit Auslandsschadenschutz rechnet und ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt? Ein kostenloser und unverbindlicher Versicherungscheck in den ADAC Service Centern verschafft Klarheit. Die Versicherungsexperten kennen die genauen Konditionen und beantworten bei einer ausführlichen Beratung alle Fragen. Einfach in einem ADAC Service Center vorbeikommen und kostenlos beraten lassen. Informationen auch unter Tel. 089 5 19 51 59.

Artikel vom 26.06.2013
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