KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Drachen, Eis und Feuer
Wir verlosen 3 x 2 Karten für das Konzert am Sonntag, 21. April, um 19 Uhr.
München · Zwischen Couture und Kunst
Wir verlosen Eintrittskarten.
Weitere Gewinnspiele
Thema der Woche
München · Unfall mit nicht versichertem Auto
Unfall und der Verursacher ist flüchtig? In dem Fall reguliert die Verkehrsopferhilfe den Schaden. Foto: ADAC
München · Wer unschuldig in einen Unfall mit einem nicht versicherten Kfz verwickelt wird, muss nicht befürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In dem Fall reguliert die Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) den Schaden. Zwar herrscht in Deutschland Versicherungspflicht.
Dennoch gibt es immer wieder Fahrzeuge, die ohne entsprechende Haftpflicht unterwegs sind. Hilfe erhalten Geschädigte auch bei Fahrerflucht oder wenn jemand versucht, wie bei einer Geisterfahrt vorsätzlich eine Kollision herbeizuführen. In dem Fall ist der Haftpflichtversicherer des Verursachers nämlich nicht zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Derzeit sind Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro pro Fall abgesichert, Sachschäden bis zu einer Million. Allerdings gibt es Einschränkungen: Bei Unfallflucht springt die VOH nur bei Sachschäden ein, die 500 Euro überschreiten, um Missbrauch durch vorgetäuschte Unfälle zu vermeiden.
Auf die Schadensregulierung durch die Verkehrsopferhilfe besteht ein Rechtsanspruch, der allerdings drei Jahre nach dem Unfalldatum erlischt. Kein Geld gibt es, wenn der Schaden von anderer Seite, wie beispielsweise der eigenen Vollkasko, reguliert wird. Der Verein lässt einen deutschen Autofahrer übrigens auch nach einem Crash im Ausland nicht im Stich. Wenn nach einem Unfall in einem EU-Land die gegnerische Versicherung nicht innerhalb von drei Monaten reagiert oder der Verursacher binnen zwei Monaten nicht zu ermitteln ist, können Betroffene den Fall ebenfalls an die VOH weiterleiten.
Unter www.verkehrsopferhilfe.de, Menüpunkt „Entschädigungsfonds“ gibt es ein Meldeformular zum Herunterladen oder man nimmt schriftlich Kontakt auf. Die Adresse: Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstraße 43, 10117 Berlin. E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de. Telefonische Auskünfte erteilt der Verein unter Telefon: 030/ 20 20 5858.
Artikel vom 28.05.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)