Verordnung nicht für Grünwald

Grünwald · Keine Kappung

Grünwald · Der Gemeinderat lehnte in seiner letzten Sitzung die neue »Kappungsgrenzen-Verordnung« ab. Das Mietänderungsgesetz, das unter anderem die Verordnung beinhaltet, tritt bereits jetzt im Mai in Kraft und legt unter anderem fest, dass die Miete, die innerhalb von drei Jahren bisher maximal um 20 Prozent erhöht werden durfte, in verschiedenen Gebieten, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent gesteigert werden darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wie die Verwaltung darlegte, gehört Grünwald zu einem Gebiet mit »gefährdeter Wohnungsversorgung« und könnte daher die Verordnung einführen. Der Anteil des Wohnungsmarktes liegt in der Gemeinde allerdings bei niedrigen zehn Prozent. Die größten Bestände haben die Gemeinnützige Baugenossenschaft wie auch die Gemeinde selbst, die beide sozialverträgliche Mieten anbieten. Christian Altmann (FDP) meinte, dass es in Grünwald aufgrund seiner Besonderheiten nicht notwendig sei, die Kappungsgrenze einzuführen. Dem hielt Ingrid Reinhart-Maier (Grüne) entgegen, dass »große Wohnungsnot herrscht und sich viele Menschen, obwohl sie normal verdienen, inzwischen eine Mietwohnung nicht mehr leisten können«. Nach ihrer Meinung ist die Verordnung »zwar nicht sehr effektiv, stellt aber immerhin eine Begrenzung dar«.

Artikel vom 21.05.2013
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