Oft bleibt nur der Fang übrig – doch was dann?

Erding · Wohin mit den Bibern?

Erst wenn es nicht mehr anders geht, soll zur Biberfalle gegriffen werden. Aber wohin mit den gefangenen Tieren?			          			               Foto: sy

Erst wenn es nicht mehr anders geht, soll zur Biberfalle gegriffen werden. Aber wohin mit den gefangenen Tieren? Foto: sy

Erding · Einst war der Biber in Bayern ausgestorben. Davon kann heute kaum mehr die Rede sein: Im Landkreis Erding gibt es inzwischen eher zu viele Exemplare des Nagers, der vor allem bei Förstern nicht sonderlich beliebt ist.

Richten sie große Baumschäden an, müssen Biber häufig eingefangen werden. Doch was passiert dann mit den Tieren? Erdings Landrat Martin Bayerstorfer, in dessen Zuständigkeit auch die heimischen Nagetiere fallen, zog kürzlich bei einer Versammlung eine Biber-Bilanz – und wies auch auf Probleme hin. Denn: In andere Regionen ausgegliedert werden können die ungewollten Nager inzwischen kaum mehr. Und ein Verkauf des Fleisches ist auch nicht erlaubt.

Der Biber, der erst 1966 wieder in Bayern angesiedelt wurde, ist heute durch eine EU-Richtlinie geschützt. Er unterliegt damit nicht dem Jagdrecht. „Die Jäger sind auch ganz froh drum, denn das gibt nur Ärger“, meinte Landrat Bayerstorfer zu dieser Regelung. Für alle Schäden, die der fleißige Nager anrichtet, auch für den Umgang mit den Tieren – das sogenannte Bibermanagement – ist der jeweilige Landkreis zuständig. Das funktioniere laut Bayerstorfer immer besser. Bayernweit würden rund 600.000 Euro pro Jahr ausgegeben, um durch den Biber verursachte Schäden auszugleichen. Die Erstattungsquote liege bei 70 bis 80 Prozent. „Das war schon mal viel schlechter“, äußerte sich der Landrat zufrieden. Bayerstorfer schätzte, dass im Landkreis Erding rund 200 Biberpaare zu Hause sind. Er machte aber gleich einige Fragezeichen hinter diesen Wert, denn genau zählen lassen sich die oft unter Wasser lebenden und nachtaktiven Nagetiere nicht.

Es gebe im Landkreis eine recht klare Ausbreitungsrichtung nach Südosten hin. „Vom Aussterben bedroht ist der Biber hier ganz sicher nicht. Nahezu in jedem Fließgewässer, mit der Ausnahme ganz im Süden, gibt es ihn inzwischen.“ Deshalb könne man, so Bayerstorfer, darüber streiten, ob der hohe Schutzstatus wirklich sein müsse. Aber das habe nun mal nicht der Landkreis zu entscheiden. Für den richtigen Umgang mit den Bibern hat der Kreis Erding ein Konzept erarbeitet, das jetzt bayernweit umgesetzt wird. Laut Bayerstorfer gebe es Zonen, in denen keine Maßnahmen getätigt werden, und andere, wo man schon auch mal mit Fallen zugreift. Grundsätzlich gilt beim Bibermanagement ein Stufenmodell: Bei Schäden sollen zunächst Einzelschutzmaßnahmen angewandt werden. Nur wenn gar nichts anderes mehr helfe, so betonte der Landrat, erfolge der Zugriff mit Biberfallen. Ein Direktabschuss der Tiere käme nur in seltenen Fällen vor. „Wir haben einige Fallen und fangen immer wieder Biber“, sagte Martin Bayerstorfer. Konkrete Zahlen aus der kürzlich abgelaufenen Fangsaison konnte der Landrat nicht nennen. Es seien aber deutlich über zehn Exemplare in die Falle gegangen, präzisierte er auf Nachfrage.

Doch dann stelle sich das Problem, wie es mit den gefangenen Tieren weitergeht. Versuche, den Biber in ein „Auslieferungsverfahren“ zu bringen, also in einer anderen Region wieder freizulassen, scheitern inzwischen. Denn die früheren Abnehmerländer wie Griechenland, Ungarn, Österreich, Großbritannien sowie die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens können oder wollen keine Biber mehr aufnehmen. Was noch dazu käme, sprach Bayerstorfer explizit an: „Man darf den Biber nicht wirtschaftlich verwenden.“ Das heißt, dass das Fleisch toter Tiere nicht an die Industrie verkauft werden darf.

Dabei tauge der Biber sogar als Fastenspeise, wie Bayerstorfer ausführte: „Nach der kirchlichen Lehre ist der Biber ein Fisch. Also darf man ihn in der Fastenzeit essen. Es gibt da einen päpstlichen Erlass.“ Dieser sei damit begründet worden, dass sich der Biber überwiegend im Wasser aufhält. Dem Landrat war berichtet worden, dass das Fleisch durchaus schmackhaft sei. So hätten Kollegen von ihm schon ein Biber­essen veranstaltet. Doch da eine Vermarktung nicht erlaubt ist, bleibt als letzte Option oftmals nur die „Entsorgung“ der Tiere übrig. sy

Artikel vom 11.04.2013
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