Thema der Woche

München · Pflichtversicherung für Pedelecs

München · Jetzt sind wieder viele Mopedfahrer unterwegs. Immer mehr Menschen nutzen aber auch Pedelecs als Fortbewegungsmittel.

Aber ab wann gilt ein Pedelec nicht mehr als Fahrrad und muss versichert werden? Laut ADAC gelten alle Elektrofahrräder, die das Treten des Fahrers bis zum Erreichen von 25 km/h mit bis zu 250 Watt unterstützen, als Fahrräder. Anders sieht es bei den sogenannten Speed-Pedelecs aus. Diese schnelleren Elektrofahrräder, die ohne Tretkraft 20 km/h fahren und bis zu 45 km/h das Treten unterstützen, werden als Kleinkrafträder eingestuft. Der Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse M, die auch jeder Autofahrer automatisch hat. Außerdem gelten – wie bei allen Kleinkrafträdern – eine Schutzhelm- und Versicherungspflicht. Bestens geeignet ist dafür die ADAC- MopedVersicherung, die eine sogenannte Elektro-Kasko für Pedelecs 45 und E-Bikes ab 25 km/h bis 45 km/h beinhaltet. So ist künftig auch das Herzstück und teuerste Teil dieser Elektrofahrzeuge – der Akku – versichert. Verbraucherfreundliches Extra: Wer zwölf Monate schadenfrei fährt, wird später als Führerschein-Neuling von der ADAC-AutoVersicherung mit Sondereinstufungen belohnt.

Die ADAC-MopedVersicherung gilt auch für Leichtmofas, Mofas, Mokicks und Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern. Weitere Infos gibt es in allen ADAC Service Centern, im Internet unter www.adac.de/Versicherungswelt sowie unter Telefon 089 51 95 159.

Artikel vom 03.04.2013
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