Mit Einschränkungen erlaubt

Trudering/Riem · Blumen pflücken

Trudering/Riem · Sie blühen zahlreich im Riemer Park, auch wenn es dieses Jahr etwas später mit der Schlüsselblumenpracht wird. Deshalb stellt sich die Frage, ob man denn ein Sträußchen pflücken darf.

Das will Gerhard Fuchs von der SPD deshalb genau wissen, der es grundsätzlich begrüßenswert findet, wenn Besucher Blumen, Zweige oder Früchte mit nach Hause nehmen, um sich oder Angehörige zu erfreuen. Allerdings, so Fuchs, wolle man verantwortungsbewusst sein. Nur so entstehe eine positive Identifikation mit dem Park für Erwachsene und Kinder.

Die Antwort des Baureferats ist hier eindeutig. Auch wenn sie zahlreich vorhanden ist, gehört die Echte Schlüsselblume (Primula veris), die im Riemer Park wächst, zu den nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Arten. Das bedeutet: »Man darf sie also nicht sammeln. Geschützte Arten dürfen in freier Natur nirgendwo ohne Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörde gepflückt werden – und der Landschaftspark Riem mit seinen weitläufigen Wildblumen- und Magerwiesen gehört zur freien Natur«, erklärt Pressesprecherin Dagmar Rümenapf. Nichts spricht aber dagegen einen Handblumenstrauß aus Margeriten, Salbei oder anderen nicht geschützten Blumen auf einer 60 Hektar großen Wildblumenwiese zu pflücken, weil die Wiese dadurch nicht beschädigt wird.

Eine Beschädigung im Sinne der Grünanlagensatzung wäre es aber beispielsweise, wenn sich jemand aus einem angelegten Beet einen Strauß voll Rosen oder Tulpen schneidet oder wenn in einer Grünanlage von Sträuchern Zweige abreißt- oder schneidet. Beim Pflücken, gerade im Frühjahr sollten die Parkbesucher allerdings berücksichtigen, dass gerade die ersten Frühjahrsblüher wie Schlüsselblumen, Weidenkätzchen, Erlen oder Hasel als Nahrungsgrundlage für Bienen und andere Insekten sehr wichtig sind – besonders nach einem so langen Winter. bus

Artikel vom 02.04.2013
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