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ADAC: Rechtsfahrgebot auf dreispurigen Autobahnen richtig anwenden
München · Die rechte Spur ist nur für Schleicher?
Wer auf einer dreispurig ausgebauten Autobahn dauerhaft in der Mitte fährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, verstößt laut ADAC gegen das Rechtsfahrgebot. Foto: ASFINAG
München · Viele Autofahrer ärgern sich, wenn auf einer dreispurig ausgebauten Autobahn andere Verkehrsteilnehmer lange und zudem häufig mit mäßiger Geschwindigkeit auf der mittleren Spur fahren.
Schließlich gilt in Deutschland ein Rechtsfahrgebot, das permanentes Fahren in der Mitte verbietet - allerdings nicht immer. Zwar ist richtig, dass laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Fernstraßen grundsätzlich rechts gefahren werden muss. Auf dreispurigen Autobahnen weicht diese Regelung etwas ab. Dort darf nach Paragraph 7 Abs. 3c StVO die mittlere Spur „durchgängig befahren“ werden, wenn nur „hin und wieder“ rechts ein Fahrzeug fährt. Grund für die Lockerung ist laut ADAC, dass damit die Zahl der gefährlichen Spurwechsel verringert werden soll.
Trotz schwammiger gesetzlicher Formulierung droht saftige Strafe
„Hin und wieder“ ist aber keine besonders konkrete Aussage, meint auch ADAC Jurist Jost Kärger. Doch wie lange darf man die mittlere Spur nutzen und ab wann muss man wieder rechts einscheren? In Sekunden oder Metern sei das nicht zu definieren, sagt Kärger: „Das geht nach Augenmaß und muss individuell entschieden werden.“ Allerdings stellt er klar, dass die schwammige gesetzliche Formulierung kein Freifahrtschein für Autofahrer ist, es sich auf der mittleren Spur gemütlich zu machen. Wenn beispielweise am Horizont ein Fahrzeug auf der rechten Spur auftaucht, muss man sich bis zum fälligen Überholvorgang zwingend rechts einordnen. Wer dies missachtet und andere Autofahrer behindert, muss mit 80 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Artikel vom 13.03.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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