Thema der Woche

München · Beleidigungen im Straßenverkehr

München · Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern können richtig teuer werden, warnt der ADAC. Geldstrafen von bis zu 4000 Euro sind möglich. Zwar gibt es keinen Bußgeldkatalog für Beschimpfungen und beleidigende Gesten.

Ein Blick auf Gerichtsurteile lässt jedoch eine ungefähre Einschätzung zu, was Fehltritte kosten können. Für einen ausgestreckten Mittelfinger beispielsweise wurden von Richtern bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4000 Euro verhängt. Aber auch verbale Entgleisungen können richtig ins Geld gehen: Für „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schnell 2500 Euro fällig werden. Beschimpfungen wie „leck mich doch“ oder „dumme Kuh“ bestrafen die Richter mit rund 300 Euro. Vorsicht auch bei vermeintlich indirekten Attacken: „Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen“, muss sich niemand bieten lassen. Im konkreten Fall musste der Angeklagte 1600 Euro dafür berappen.

Besonders streng verfolgt werden Beleidigungen gegenüber Polizisten. Denn dieses Verhalten richtet sich indirekt auch gegen den Staat. Deshalb erstattet in solchen Fällen meist der Polizeibeamte gemeinsam mit seinem Dienstherren Anzeige. Wer im Eifer der Auseinandersetzung einen Ordnungshüter duzt, zahlt dafür 600 Euro. Aber auch das förmliche „Sie“ ist kein Freibrief für Beleidigungen. Für die Aussage „Sie sind doch krankhaft dienstgeil“ verhängte ein deutsches Gericht 800 Euro Strafe. „Kasperleverein“ kostet 1000 Euro, „Trottel in Uniform“ stolze 1500 Euro. In der Übersicht hat der ADAC die häufigsten Ausraster und dafür fällige Geldstrafen zusammengestellt.

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Artikel vom 06.03.2013
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