KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Thema der Woche
München · Rote Karte für Blinkmuffel
München · Bei vielen Autofahrern gilt der Blinkerverzicht als lässliches Kavaliersdelikt, das auch von den anderen Verkehrsteilnehmern zumeist nur mit einem Kopfschütteln quittiert wird. Die Wirklichkeit sieht anders aus, weil es durch Blinkmuffel immer wieder zu unnötigen Kollisionen kommt.
Das Ergebnis einer ADAC-Untersuchung macht die Gefahr deutlich: Nur zwei von drei Autofahrern setzen den Blinker, wenn sie die Richtung ändern, die Spur wechseln oder aus einer Parklücke ausfahren. Und das obwohl Blinken das einzige Kommunikationsmittel ist, um im Straßenverkehr einen Richtungswechsel anzuzeigen. Rechtzeitiges Lichtzeichen setzen aber ermöglicht es, Verkehrsabläufe besser einzuschätzen und hilft, Unfälle zu vermeiden.
Einfach nur lästig
Für die enorm hohe Zahl der Blinkmuffel gibt es viele Gründe: Manchen Verkehrsteilnehmern ist die Betätigung des Richtungsanzeigers einfach nur lästig, andere sind sich der Gefahr nicht bewusst „Manche Fahrer finden einen kleinen Regelbruch cool und entwickeln eine gewisse Allmachtsphantasie“, sagt ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Zudem bleibt unterlassenes Blinken oft unentdeckt und ohne Sanktionen. „Das ist fatal, denn dadurch wird das fehlerhafte Verhalten eingeübt und nicht mehr als Regelverstoß wahrgenommen“, so Chiellino.
Eindeutige Regelungen
In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, wann und wo zu blinken ist: Beim Wechsel der Fahrspur, beim Überholen und wieder Einordnen, beim Vorbeifahren an einem Hindernis und natürlich bei jeder Richtungsänderung – und damit auch, wenn man einer abknickenden Vorfahrt folgt. Im Kreisverkehr gilt: Beim Einfahren ist Blinken nicht zulässig, beim Ausfahren jedoch Pflicht.
Artikel vom 27.02.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)