Wer unbeleuchtet radelt, riskiert ein Verwarnungsgeld

München · Radfahrer ohne Licht leben gefährlich

München · Fahrräder ohne Licht sind in Dämmerung und Dunkelheit für andere Verkehrsteilnehmer praktisch nicht zu sehen. Vor allem Auto- oder Motorradfahrer, die selbst mit Licht unterwegs sind, haben Probleme, einen unbeleuchteten Radler zu erkennen.

Wer in dieser Zeit ohne Licht auf der Straße fährt, lebt nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) nicht nur riskant, er gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer. Und wenn es zu einem Unfall kommt, haftet der Radfahrer für auftretende Schäden. Außerdem riskiert er 10 Euro Verwarnungsgeld, bei Gefährdung anderer 15 Euro, bei Unfall sogar 35 Euro.

Paragraph 17 StVO, Absatz 1, gilt für alle Fahrzeuge, betonte ein Sprecher des KS, nicht nur für Kraftfahrzeuge. Hier heißt es wörtlich: „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.“

Viele Radler vergessen, dass es weniger darum geht, selbst besser zu sehen. Wichtiger ist, besser gesehen zu werden. Auch am Tag gibt es Situationen, in denen die Beleuchtung wichtig ist, zum Beispiel bei Regen oder Nebel. Doch nach Beobachtung des KS erfüllen viele Räder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:

  • weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
  • rotes Schlusslicht / Rückstrahler kombiniert
  • zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
  • gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
  • gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen

Viele Radfahrer besitzen selbst den Pkw-Führerschein und sind sonst mit dem Auto unterwegs. Gerade sie sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine Gefahr für sich und andere darstellen. KS

Artikel vom 27.02.2013
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