Wahl der Jugendschöffen

Grasbrunn · Jetzt bewerben

Grasbrunn · In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 statt. Der Jugendhilfeausschuss hat eine Vorschlagsliste aufzustellen, aus der ein unabhängiger Wahlausschuss die Jugendschöffen wählt.

Für das Amt eines Jugendschöffen können sich in der Gemeinde Grasbrunn alle deutschen Staatsbürger bewerben, die in der Gemeinde Grasbrunn wohnen und die vor dem 1. Januar 2014 das 25. Lebensjahr vollenden. Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Kreisjugendamt München bittet Personen aus der Gemeinde Grasbrunn, die Interesse an einer Tätigkeit als Jugendschöffe haben, sich bei der Gemeinde Grasbrunn schriftlich zu bewerben. Für die Bewerbung sollte ein Formblatt des Kreisjugendamtes München verwendet werden. Das Formblatt und weitere Informationen gibt es in der Gemeindeverwaltung bei Iris Hagen unter Tel. 46 10 02 -60 oder Email iris.hagen@grasbrunn.de. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 12. März in der Grasbrunner Gemeindeverwaltung abgegeben sein, da die Unterlagen bis zum 8. April im Kreisjugendamt vorliegen sollen.

Artikel vom 25.02.2013
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