Bebauungsplan unwirksam erklärt

Grünwald · Ewiger Zankapfel

Grünwald · Schlechte Nachrichten hatte Josef Geislinger, Anwalt der Gemeinde Grünwald für die Räte gleich in ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr im Gepäck.

Kurz vor Weihnachten hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan sowie die Veränderungssperre Satzungen für das Grundstück des ehemaligen Lindenwirts für unwirksam erklärt, zum einen aus formalen, zum anderen aus so genannten materiellen Gründen.

Wie Geislinger berichtete, wurde die erste Veränderungssperre für unwirksam erklärt, da den Sitzungsunterlagen vom Februar 2009 ein Satzungstext mit Karte nicht vorlag. Auch die zweite Veränderungssperre, beschlossen Ende März 2010, war nach Ansicht des Gerichts unwirksam. Die erste Bekanntmachung am 22. April 2010 sei fehlerhaft gewesen, weil der entsprechende Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit einem geändertem Umgriff erst am 29. April bekannt gemacht worden sei. Damit ist der Satzungsbeschluss nicht beurkundet worden und fehle daher. Die dritte Veränderungssperre vom 29. März 2011 hätte nach Meinung des Gerichts grundsätzlich erlassen werden dürfen. Da jedoch als Zeitpunkt der Rückwirkung der 22. April 2010 bestimmt worden war, gilt sie auch nicht. Zu diesem Zeitpunkt habe die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gefehlt. Beim Bebauungsplan beanstandete das Gericht im Kern eine unzureichende Aufklärung der Hangstatik. Ingrid Reinhart-Maier (Grüne) zeigte sich verwundert, dass Anwalt wie auch dem gemeindlichen Bauamt sowohl Protokoll- als auch Verfahrensfehler unterlaufen sind. Helmut Kraus (PBG) warf Geislinger vor, »schlecht beraten zu haben«. »Das Gericht schlägt Gespräche mit dem Eigentümer vor, das habe ich bereits vor drei Jahren getan.«

Auch Oliver Schmidt (PBG) betonte, dass weitere rechtliche Schritte nicht der richtige Weg wären. Nach Worten von Geislinger sollte die Gemeinde parallel vorgehen, also sowohl Gespräche führen als auch den Rechtsweg beschreiten. Dem hielt Christian Altmann (FDP) entgegen, dass ihm »der Glaube fehlt, dass man in Zukunft eine sichere Satzung auf die Beine stellen kann«. Er schlug vor mit dem Eigentümer ergebnisoffen ein Mediationsverfahren zu beginnen. Dazu meinte Thomas Lindbüchl (CSU), dass dieses nicht ergebnisoffen sein könnte, da der Gemeinderat klare Ziele und Beschlüsse bezüglich des Areals gefasst hat. Planer Christian Weigel betonte, dass das Ziel der Gemeinde den Isarhang als Wald zu erhalten nicht vom Gericht kritisiert worden sei, sondern nur der Weg dorthin. Einstimmig befürwortete das Gremium Gespräche mit dem Eigentümer zu suchen. Zudem sollen notwendige Maßnahmen zur Vorbereitung eines erneuten rückwirkenden Erlasses der Veränderungssperre eingeleitet werden. Hiefür lag die Abstimung bei 18:7. Ebenso soll ein Gutachten für den Hang erstellt werden, forderten die Räte. hol

Artikel vom 09.02.2013
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