ADAC gibt Tipps zu Ansprüchen bei getrübten Urlaubsfreuden

München · Was tun bei Mängeln, Verspätung oder verlorenem Koffer?

München · Wenn die Urlaubsreise durch verspätete Flüge, verlorene Koffer oder verschmutzte Hotelzimmer beeinträchtigt wird, ist guter Rat oft teuer. Schließlich wollen die Reisenden eine Entschädigung für die getrübten Urlaubsfreuden.

Damit dies gelingt, gibt der ADAC Tipps, wie man sich am besten zur Wehr setzt.

Flugverspätung: Bei einer mehr als dreistündigen Verspätung muss die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten – es sei denn, sie ist für die Verspätung nicht verantwortlich (z.B. bei extremen Unwettern). Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und reicht von 250 bis 600 Euro. Pauschalreisende können sich zudem bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden an ihren Reiseveranstalter wenden und eine Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des Tagesreisepreises pro weiterer Stunde der Flugverspätung fordern.

Gepäckschaden: Der Reiseveranstalter haftet für Gepäckverlust, solange er das Gepäck befördert, z.B. bei organisierten Flugreisen. Der Reisende muss dann durch Rechnungsbelege oder andere Unterlagen den Wert der verlorenen Gegenstände nachweisen. Kommt der Koffer verspätet am Urlaubsort an, sprechen die Gerichte in der Regel pro Tag eine Preisminderung in Höhe von 15 bis 40 Prozent des Tagesreisepreises zu. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Diese haften maximal bis etwa 1200 Euro.

Reisemängel: Pauschale Aussagen wie »Zimmer verschmutzt« oder »Essen nicht abwechslungsreich« reichen vor Gericht nicht aus. Vielmehr muss der Urlauber den Mangel konkret beschreiben. Zudem ist es wichtig, Beweismaterial zu sammeln: Fotos, Zeugenaussagen und wenn möglich eine Bestätigung der Reiseleitung. Diese Rüge mit Abhilfeverlangen am Urlaubsort ist Voraussetzung für eine spätere Preisminderung. Sie muss innerhalb eines Monats nach Rückkehr mit konkreten Angaben beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Musterformulare zur richtigen Mängelanzeige bei der Reiseleitung und zur Anmeldung von Ansprüchen bei Flugannulierung sowie weitere Tipps und Informationen rund um das Thema »Reise« bietet der ADAC im Internet unter www.adac.de, Rubrik »Reise und Freizeit«, Menüpunkte »Ratgeber Reise« und »Reiserecht« an.

Artikel vom 09.01.2013
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...