Handlungsbedarf in Neubiberg

Neubiberg · Grundstückstausch

Neubiberg · Das Filetgrundstück an der Freiherr-von-Stengel-Straße ist an die TBB Ten Brinke Projektentwicklungs-GmbH aus Burglengenfeld verkauft, um Details im Kaufvertrag wird laut Bürgermeister Heyland noch verhandelt, die Gemeinde rechnet mit rund fünf Millionen Euro Erlös.

Aber die Sache hat einen Haken. Für den Südwest-Zipfel des Grundstücks liegt die Planungshoheit bei Ottobrunn, nicht aber beim Verkäufer Neubiberg. Das Grundstück gehört zur Gemeinde Ottobrunn und trägt die Flächennummer 1539/10, Gemarkung Unterhaching, Gemeinde Ottobrunn. Es müsste und soll nach Neubiberg umgemeindet werden. Entweder durch eine zeitaufwendige Gemeindegebietsänderung, die die Übertragung eines flächengleichem Grundstücks an Ottobrunn voraussetzt, oder durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück durch die Gemeinde Ottobrunn, was die Einigkeit mit Ottobrunn voraussetzt und Kosten für Ottobrunn und den Bauträger nach sich zieht. Oder durch eine Zweckvereinbarung zwischen den zwei Gemeinden. Diese Zweckvereinbarung nach § 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) würde die Übertragung der Planungshoheit auf Neubiberg regeln, was eine Einigkeit mit Ottobrunn voraussetzt. Neubiberg favorisiert diese Zweckvereinbarung. Zu ihr ist auch Ottobrunn bereit, wenn Neubiberg ausstehende Flächenschulden ausgleicht. Erhielt Neubiberg im Jahr 2002 doch Flächen von Ottobrunn für das Baugebiet »Auf der Heid« ohne Gegenleistung.

Bis heute ist Neubiberg diese Flächen schuldig und will sie nun ausgleichen, als gesamtheitliche »Grenzbereinigung«. Über die Flächen zum Beispiel im Landschaftspark oder im Bahnhofswald besteht weitgehend Einigkeit, heißt es von Seiten Neubibergs. Allerdings hält Ottobrunn an der Umgemeindung der Bahnhofstraße Ottobrunn vom Bahnübergang Kaiserstraße bis zur Einmündung Anton-Bruckner-Straße fest. Allerdings bestehen diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen. Die Grenze zwischen den Gemeinden verläuft im Straßenbereich. Der Bereich des Bahnübergangs gehört zu Neubiberg, weiter südlich wird es Ottobrunner Gebiet. Ottobrunn will, dass Neubiberg die Bahnhofstraße bis einschließlich der Einmündung Anton-Bruckner-Straße übernimmt. Schließlich erreiche man über sie Neubiberger Grundstücke an der Anton-Bruckner-Straße. Damit ist der Neubiberger Gemeinderat seit 1988 einverstanden.

Allerdings wurde inzwischen bekannt, dass der Bahnübergang von Seiten der Deutschen Bahn ertüchtigt werden soll, was zu erheblichen Kosten für die Eigentümergemeinde führt. Die Geh- und Radwege entlang der Kaiserstraße sollen beidseitig nachgebaut werden und der Bahnübergang soll Fußwegschranken erhalten. Daher hat Neubiberg auf Kostenbeteiligung von Ottobrunn gedrängt, so dass die beiden Gemeinden und die Bahn je ein Drittel der Kosten trügen. Akzeptiert Neubiberg alle vorgeschlagenen Grenzänderungen wäre Ottobrunn dazu bereit. Der Gemeinderat Neubiberg ermächtigte Bürgermeister Günter Heyland, eine entsprechende Zweckvereinbarung mit Kostenregelung abzuschließen Dann kann das Neubiberger Filetgrundstück endgültig und reinen Gewissens verkauft werden. Angela Boschert

Artikel vom 20.12.2012
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