Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Ottobrunn · Den Mitmenschen zuliebe

Ottobrunn · Jeden Winter gehen in der Gemeindeverwaltung Hinweise und Beschwerden ein, dass Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht oder nur sehr ungenügend nachkommen. Menschen mit Gehbehinderungen oder Personen, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, haben besonders darunter zu leiden und müssen oft auf dicht befahrene Straßen ausweichen.

Daher der Appell der Gemeinde: Rechtzeitig und ordnungsgemäß Eis und Schnee von den Gehwegen entfernen, damit erspart man sich unter Umständen Schadenersatzforderungen. Außerdem stellt die Missachtung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,- Euro geahndet werden. Menschen, die nicht in der Lage sind selbst zu räumen, sollten sich nach Möglichkeit mit Nachbarn absprechen und diese um Hilfe bitten oder Dritte damit beauftragen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung (Tel. 608 08-505, E-Mail: ordnung@ottobrunn.de).

MO

Artikel vom 13.12.2012
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