Mehr Mitspracherecht für jedes einzelne Mitglied und klarere Regelungen

Der TSV München von 1860 e.V. bekommt eine neue Satzung

Wird umfassend modernisiert: Die Vereinssatzung des TSV 1860. Foto:  A. Wild

Wird umfassend modernisiert: Die Vereinssatzung des TSV 1860. Foto: A. Wild

München/Giesing · Seit mehr als fünf Jahren wird beim TSV München von 1860 e.V. an einer neuen Satzung gearbeitet. Von 2007 bis 2009 erarbeitete eine Satzungskommission die Grundlage für den aktuellen Satzungsentwurf. Allerdings waren die Mehrheitsverhältnisse in der Delegiertenversammlung damals nicht so klar wie heute, so dass sehr viele Kompromisse eingegangen wurden. So konnte man sich 2009 beispielsweise noch nicht auf die Abschaffung des Delegiertensystems zugunsten eines Mitgliedersystems einigen.

Am 20. März 2012 befürworteten die Mitglieder der Fußballabteilung des TSV 1860 in einer ordentlichen Abteilungsversammlung mit einer überwältigenden Mehrheit von jeweils über 90 % Anträge zur Abschaffung des Delegiertensystems sowie zur Streichung der Blockwahl des Aufsichtsrates zugunsten einer Wahl der einzelnen Aufsichtsratskandidaten.

Dies, sowie der Wunsch der Mitglieder nach einer weiteren Stärkung der Mitgliederrechte, war die Grundlage für die weitere Arbeit an der neuen Satzung. Am 27. Mai 2012 legte das Präsidium der Öffentlichkeit einen „Entwurf zur Diskussion“ vor, der allerdings weder bei den Delegierten, noch bei den Aufsichtsräten und den Abteilungsleitern auf Zustimmung stieß. Da insbesondere die Stärkung der Mitgliederrechte sowie die Abschaffung der Blockwahl nur in Ansätzen in dem Präsidiumsentwurf umgesetzt waren, haben sich die Delegierten selbst mit der Umformulierung des Satzungsentwurfes von 2009 beschäftigt. In mehreren Arbeitstreffen der Delegierten sowie weiterer interessierter Vereinsmitglieder wurden die wichtigsten Punkte erörtert und anschließend abgestimmt.

Die Vorstandschaft der ARGE wurde ebenso in Gespräche einbezogen wie die Abteilungsleiter der verschiedenen Amateurabteilungen beim TSV. Auch Vertreter des Präsidiums und des Aufsichtsrats nahmen an Arbeitstreffen mit den Delegierten teil und konnten Wünsche und Meinungen einbringen. Sie waren sehr intensiv eingebunden und viele ihrer Anregungen finden sich ebenso im aktuellen Satzungsentwurf wieder, wie Vorschläge der Abteilungsleiter zum Thema „Vereinsvermögen“.

Die zehn wichtigsten Änderungen zur aktuellen Satzung sind:

  • Abschaffung der Delegiertenversammlung zugunsten einer Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan im Gesamtverein
  • Wahl der Verwaltungsräte (vorher Aufsichtsräte) durch die Mitgliederversammlung nicht mehr in Blockwahl, sondern mit der Möglichkeit, einzelne Kandidaten zu wählen (oder auch nicht)
  • Stärkung der Rechte der Verwaltungsräte (vorher Aufsichtsräte) als wichtigstes Kontrollgremium des e.V.
  • Änderung der Aufgaben des Wahlausschusses (bisher konnten Aufsichtsratskandidaten ohne Angabe von Gründen durch den Wahlausschuss abgelehnt werden) sowie Wahl des Wahlausschusses durch die Mitgliederversammlung
  • Bestimmte Rechtsgeschäfte des e.V., insbesondere beim Verkauf von größeren Vermögenswerten, sind nur noch mit Zustimmung der Mitglieder erlaubt
  • Bei einem nicht ausgeglichenen Haushaltsplan muss die Mitgliederversammlung zustimmen. Dies gilt auch, wenn sich im laufenden Geschäftsjahr eine Unterdeckung des Haushaltplanes um mehr als 10%, ohne gleichzeitige Erhöhung der Einnahmen, zu Ungunsten des e.V. ergibt
  • Ergänzung der Mitgliederstruktur durch die Mitgliedsform „außerordentliches Mitglied“ ohne Stimm- bzw. Wahlrecht. Dadurch entsteht die Möglichkeit für diverse neue Mitgliedsformen mit einem ermäßigten Mitgliedsbeitrag
  • Eindeutige Regelungen zur Amtszeit, zu Wahlverfahren sowie zu weiteren organisatorischern Details einzelner Vereinsorgane, um Missverständnisse bzw. unabsichtliche oder absichtliche Fehlinterpretationen zu vermeiden
  • Umfassendere und klarere Rechte für den Ehrenrat sowie bessere Möglichkeiten der „internen“ Klärung von Streitigkeiten im e.V. für alle Mitglieder, aber auch für die verschiedenen Organe
  • Verbot von Doppelfunktionen im e.V. für alle Amtsträger, um Interessenskonflikte bzw. zu starke Abhängigkeiten der verschiedenen Organe zu vermeiden

Die neue Satzung der Löwen wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 von den Delegierten des TSV München von 1860 e.V. verabschiedet. Die Fußballabteilung stellt mit 173 der 218 stimmberechtigten Delegierten den Hauptanteil in der Delegiertenversammlung. Die anderen Abteilungen sind wie folgt vertreten: Leichtathletik 7, Turnen 6, Ski 6, Boxen 5, Tennis 4, Wassersport 3, Bergsport 3, Rollsport 2, Basketball 1, Kegeln 1, Ringen 1. Hinzu kommen die 3 Mitglieder des Präsidiums, 2 Jugend- und 1 Senioren-Vertreter.

Wenn sich mindestens drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Delegierten für die neue Satzung entscheiden, tritt diese mit Wirkung der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft und der TSV München von 1860 e.V. hat ein neues „Grundgesetz“. Danach müssen die verschiedenen Gremien noch diverse Ordnungen erarbeiten und abstimmen sowie eventuell genehmigen, um die letzten Einzelheiten zu regeln.

Wenn alles gut geht, können alle Mitglieder bereits 2013 auf einer Mitgliederversammlung des Gesamtvereins Informationen über Haushaltsplan und Zukunft des TSV erhalten, ohne auf Delegierte oder Fan-Organisationen angewiesen zu sein. Auf dieser Versammlung dürften die Mitglieder dann auch zum ersten Mal den Wahlausschuss sowie das Präsidium in Einzelwahl selbst wählen. Dann wird sich zeigen, wie zahlreich und in welcher Form die Mitglieder des TSV München von 1860 e.V. ihre neuen Rechte wahrnehmen.

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Artikel vom 10.12.2012
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