Thema der Woche

München · Sonderkündigungsrecht: Für wen gilt die Ausnahme?

München · Die Rechnung für die Kfz-Versicherung ist ins Haus geflattert und wieder teurer geworden? In diesem Fall haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

Hat der Anbieter an der Preisschraube gedreht, müssen Kunden nicht bis zum nächsten Stichtag, in der Regel den 30. November 2013, abwarten, sondern können sich unabhängig vom Vertragsjahr für einen anderen Versicherungsanbieter entscheiden. Ab Erhalt des Schreibens bleiben genau vier Wochen Zeit zum Umstieg. Aber auch hier gilt es keine übereilten Panikabschlüsse zu tätigen. Genau hinschauen, die Vertragsbedingungen und –leistungen sorgfältig miteinander vergleichen und überlegt abwägen, ist auch hier die Devise. Wer sich kostenlos und unverbindlich beraten lassen möchte, kann sich in allen ADAC Service Centern oder telefonisch unter 089/5195-0 bei den Club-Experten melden.

E-Mail-Adresse bei Leserfragen an leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 05.12.2012
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