Thema der Woche

München · Welches Licht bei Nebel?

München · Die Schlussleuchte, so sagt die Straßenverkehrsordnung, darf nur bei Sichtbehinderungen unter 50 Metern bei Nebel eingeschaltet werden, nicht jedoch bei Regen oder Schneefall. Unterhalb der 50-Meter-Grenze reicht das Signalbild der Heckleuchten nicht mehr aus, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen.

Unbestritten ist, dass dann der lichtstarke Rückstrahler für zusätzliche Sicherheit im Verkehr sorgt. Eine Orientierungshilfe geben die seitlichen Leitpfosten, die am Fahr­bahnrand im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Sieht man nur einen Pfosten weit, darf man keinesfalls schneller als 50 km/h fahren. Ist der Nebel noch dichter, heißt es: Tempo noch mehr drosseln, auch wenn es nur 30 km/h oder langsamer voran geht. Bei 100 Metern freier Sicht gilt als Obergrenze 80 km/h, bei 150 Metern Tempo 100. Wichtig: Lockert sich der Nebel wieder und die Sicht wird besser, müssen Autofahrer die zusätzliche Rückleuchte wieder ausschalten. Der nachfolgende Verkehr würde ansonsten zu stark geblendet werden. Zudem riskiert man bei ungerechtfertigtem Gebrauch ein Bußgeld.
Die nach vorne gerichteten Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt und nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht leuchten. Bei normaler Sicht ist die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung verboten.

Artikel vom 28.11.2012
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