Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 24. September 2012; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. September 2012; aus der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 9. Oktober 2012.

Hubschrauberlandeplatz der Landespolizei Bayern
Neuer Landeplatz: Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim
Hubschrauberlandeplatz Schleißheim: Luftrechtliche Genehmigung erteilt

Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 24. September 2012

Neubau Unterbringung Polizeihubschrauberstaffel Bayern im Anwesen Jägerstraße 5, Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO

Das Staatliche Bauamt München I hat der Gemeinde Oberschleißheim mit Schreiben vom 10. August 2012 die Bauunterlagen zum Neubau zur Unterbringung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern auf der Liegenschaft der Bundespolizeifliegerstaffel Oberschleißheim zukommen lassen, verbunden mit der Bitte um Zustimmung nach Art. 73 Abs. 1 und 2 BayBO. »Die Gemeinde widerspricht der Baumaßnahme »Unterbringung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern am Standort Bundespolizeifliegerstaffel Süd in Oberschleißheim« nach Art. 73 Abs. 1 Satz 3 BayBO.

Darüber hinaus verweigert die Gemeinde ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB. Begründung: Zur Begründung wird auf das Einwendungsschreiben der Gemeinde Oberschleißheim in dem luftrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes für die Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom 14. Dezember 2011 verwiesen. In diesem Einwendungsschreiben wird substanziiert dargelegt und begründet, dass das im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gelegenen Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen und unzumutbaren Lärm hervorruft und Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt. Ferner wird substanziiert dargetan, dass das Vorhaben eigene Rechte der Gemeinde Oberschleißheim verletzt, insbesondere ihre Planungshoheit.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. September 2012

20. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 66 »Sondergebiet Sport an der Ingolstädter Straße«; Würdigung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Bürger eingegangenen Stellungnahmen und ggf. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

In der Zeit vom 5. Mai 2009 bis zum 8. Juni 2009 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Die vorgebrachten Einwendungen wurden in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 24. September 2012 vorberaten und gewürdigt. »Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse des Bau- und Werkausschusses vom 24. September 2012 zur Kenntnis und schließt sich vollinhaltlich an. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 66 »Sondergebiet Sport an der Ingolstädter Straße« in der Fassung vom 25. September 2012 werde gebilligt und für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Antrag auf Durchführung eines Hovercraftrennens auf der Olympia-Ruderregattaanlage im Jahr 2013

Mit Schreiben vom 24. August 2012 fragte der 1. Deutsche Luftkissenfahrclub München e.V. an, inwieweit ein Hovercraftrennen auf der Regattaanlage Oberschleißheim genehmigungsfähig wäre. Geplant sei der Einsatz von 50 – 60 Fahrzeugen (jeweils 8 – 14 Fahrzeuge gleichzeitig) an einem Samstag und Sonntag. Als Terminfenster wurde hierbei April bis Oktober 2013 genannt. Da es sich um eine motorsportliche Veranstaltung mit Renncharakter handelt, obliegt es vorrangig dem Landratsamt München, eine Genehmigung nach dem LStVG zu erteilen. Das Sachgebiet 5.3 (u. a. Katastrophenschutz), das Sachgebiet 6.2 (Wasserrecht, Ausnahmegenehmigung nach der bayerischen Schifffahrtsordnung SchO) sowie die Untere Naturschutzbehörde und das Sachgebiet Immissionsschutz werden bei der Entscheidungsfindung innerhalb des Landratsamtes beteiligt. Die Entscheidungsfindung wird allerdings auch von der Stellungnahme der Gemeinde Oberschleißheim abhängig gemacht. »Der Gemeinderat genehmigt die Durchführung eines Hovercraftrennens, soweit die Durchführung der Rennen an Sonn- und Feiertagen nicht vor 10.00 Uhr und die motorsportliche bzw. wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamtes München erfolgt« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Aus der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 9. Oktober 2012

Gestaltung des Kreisverkehrs in der Sonnenstraße

Der Kreisverkehr in der Sonnenstraße ist bauseitig als Rasen auf magerem Bodensubstrat ausgebildet. Für dessen Gestaltung wurden bereits verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Ein gärtnerischer Mitarbeiter des Bauhofs hat nun einen neuen Entwurf vorbereitet: Dieser stellt das innere Rondell oberflächlich stark ausgemagert in weitgehend kiesiger Optik dar. Das Bild wird dominiert von punktuellen Pflanzungen aus Stauden und Gräsern, die mit mageren Standortbedingungen zurechtkommen. Die Blühzeitpunkte sind über die Vegetationsperiode verteilt. Strukturell gegliedert wird das Arrangement durch einzelne niedrig wachsende Sträucher. Akzente werden durch Gruppen von Findlingen gesetzt. Die Kostenschätzung für das Material und die Bepflanzung sowie die Arbeitsleistung des Bauhofes für die Herrichtung liegt bei ca. 17.000,- EUR. Hinzu käme die Verlegung eines Leerrohres unter der Straße für einen mobilen Wasseranschluss in Höhe von ca. 4.000,- EUR und das Bewässerungssystem in Höhe von ca. 2.000,- EUR. »Der Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem vorgetragenen Konzept zu.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Verkehrsführung Heinz-Katzenberger-Straße – Entscheidung über weiteres Vorgehen

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. April 2012 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger vor abschließender Entscheidung über den Fortbestand zur Sackgassenregelung in der Heinz-Katzenberger-Straße nach Ablauf der einjährigen Probezeit nochmals anzuhören. Die Verwaltung hat daraufhin am 19. September 2012 insgesamt 443 betroffene Bürger angeschrieben. Dabei standen mehrere Lösungsansätze zur Auswahl. Von den 144 Rücksendungen sprach sich die Mehrheit für die Beibehaltung der aktuellen Sackgassenregelung aus. »Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Umfrage die derzeitige Sackgassenregelung auf Dauer fortzuführen.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

7. Änderung der Beschilderung in der Mittenheimer Straße (Gewerbestraße) Verlängerung der möglichen Parkdauer – Antrag der Fa. Jungheinrich

In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 17. April 2012 wurde beschlossen in der Mittenheimer Straße (Gewerbestraße) das Parken zeitlich von Montag bis Freitag auf 5 Stunden zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr zu begrenzen. Mit E-Mail vom 28. September 2012 wandte sich nun die Fa. Jungheinrich an die Gemeindeverwaltung, mit der Bitte, die Parkzeit zu verlängern, da die Mitarbeiter/-innen die Mittenheimer Straße (Gewerbestraße) als Parkraum nutzen, jedoch die ausgewiesenen Parkzeiten nicht ausreichen. »Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Beschilderung in der Mittenheimer Straße dahingehend zu ändern, dass die höchstzulässige Parkdauer zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr insgesamt 9 Stunden beträgt.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Artikel vom 21.11.2012
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