KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Drachen, Eis und Feuer
Wir verlosen 3 x 2 Karten für das Konzert am Sonntag, 21. April, um 19 Uhr.
München · Zwischen Couture und Kunst
Wir verlosen Eintrittskarten.
Weitere Gewinnspiele
ADAC: Öffentliche Selbstwaschanlage spart Geld und schont die Umwelt
München · Autowaschen im Freien – Erlaubt oder verboten?
München · Gerade im Sommer und Herbst ist die Autowäsche im Freien beliebt. Doch das ist nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass kein verunreinigtes Abwasser ins Grundwasser gelangen kann. Der ADAC sagt, wie man bei der Autowäsche auf Nummer sicher geht und ein Bußgeld vermeidet.
Unnötigen Ärger erspart man sich, wenn man sein Fahrzeug in einer Waschstraße wäscht und auf die Reinigung auf öffentlicher Straße oder zu Hause verzichtet. Denn in einer Anlage verhindern spezielle Abscheider, dass Öl- und Schmierstoffe ins Grundwasser gelangen. Eine gute Alternative zu Waschstraßen stellen öffentliche Selbstwaschanlagen dar, die man gegen ein geringes Entgelt benutzen kann. Hier ist eine bestimmungsgemäße Ableitung des Abwassers sichergestellt. Zudem ist der Verbrauch so optimiert, dass eine geringe Menge Wasser für zahlreiche Autowäschen ausreicht. So tut man nicht nur dem Gesetz Genüge, sondern man schont auch noch die Umwelt.
Bei der Gemeinde nachfragen
Wer dennoch sein Fahrzeug lieber zu Hause oder auf der öffentlichen Straße waschen möchte, riskiert nach Angaben des ADAC in den meisten Fällen ein Bußgeld. Daher sollte man sich vorher genaue Erkundigungen zur Rechtslage in der jeweiligen Gemeinde einholen. Meist gilt wegen der Gefahr der Grundwasserverunreinigung jedoch ein Verbot. Eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht. Im Gegenteil: Die Rechtslage ist in jedem Bundesland, jeder Stadt und Gemeinde unterschiedlich. In manchen Städten ist es sogar explizit verboten, das Auto im Freien nur mit Wasser abzuspritzen – selbst wenn gar keine Reinigungsmittel im Spiel sind.
Artikel vom 17.10.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)