Vortrag im Gasteig

Haidhausen · Vorsorge treffen

Haidhausen · Viele Menschen möchten ihr Leben, auch ihr Ableben regeln, solange es noch geht. Vorrangig stehen zwei Instrumente zur Verfügung, um in gesunden Tagen selbst zu bestimmen, wie verfahren werden soll, wenn man dazu selber nicht mehr in der Lage ist.

In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man festlegen, wie medizinische Behandlung oder Behandlungsbegrenzungen angesichts einer aussichtslosen Erkrankung insbesondere in der letzten Lebensphase aussehen soll. Die Vorsorgevollmacht bezweckt, dass eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Auf was in diesem Zusammenhang, ebenso bei der Testamentserstellung besonders zu achten ist, erfahren Sie im Referat von Caroline Kistler, Fachanwältin für Familienrecht, zum Thema: »Aktuelles zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament«, am Donnerstag, 20. September, um 19.30 Uhr, im Kulturzentrum Gasteig, Rosenheimer Straße 5. Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist kostenfrei.
Weitere Informationen unter der Telefonnummer 0 81 31 / 9 22 65 oder per E-Mail an muenchen@isuv.de sowie im Internet unter www.isuv.de.

Artikel vom 13.09.2012
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