Kurze Probefahrt hat Konsequenzen

Milbertshofen · Zu schnell, zu laut

Milbertshofen · Am Freitag, 24. August, gegen 0.26 Uhr, kontrollierten zwei Zivilbeamte der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung München einen Motorradfahrer auf der Moosacher Straße.

Zuvor hatten sie den 28-jährigen Münchner gefilmt, wie er mit seinem Aprillia-Motorrad bei erlaubten 60 Stundenkilometern mit mehr als 142 die Landshuter Allee entlang raste. Nach Abzug der Messtoleranz bleibt noch eine ihm »vorwerfbare« Geschwindigkeitsüberschreitung von 74 Stundenkilometern.

Vorsatz bedeutet doppeltes Bußgeld

Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für diese Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot vor. Bei einer derart hohen Überschreitung wird von zudem Vorsatz ausgegangen, was zu einer Verdoppelung des Bußgeldes auf 1.360 Euro führt.

Betriebserlaubnis war erloschen

Der Münchner gab bei seiner Anhörung an, dass er nur eine kurze Probefahrt mache. Dafür hatte er sich das Motorrad kurz zuvor von seinem Bruder ausgeliehen, der an einer Tankstelle wartete. Die Betriebserlaubnis der Aprillia war erloschen. Die erheblich zu laute Racing-Auspuffanlage war nur für die Rennstrecke gedacht. Dafür werden zusätzlich ein Bußgeld von 90 Euro und drei weitere Punkte fällig.

Artikel vom 27.08.2012
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