Die Tiefgarage am Rathausplatz in Unterschleißheim wird saniert

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Während der Sanierung der Tiefgarage auf dem Rathausplatz werden zeitweise Zu- und Abfahrten gesperrt. 	Foto/Skizze: Stadt Unterschleißheim

Während der Sanierung der Tiefgarage auf dem Rathausplatz werden zeitweise Zu- und Abfahrten gesperrt. Foto/Skizze: Stadt Unterschleißheim

Unterschleißheim · Fast 30 Jahre ist es nun her, dass die Tiefgarage am Rathausplatz in Unterschleißheim eröffnet wurde. Doch die damals hochmoderne Einrichtung ist in die Jahre gekommen: korrodierte Stützpfeiler, marode Sockel und undichte Decken gehören zu den Altersleiden. Es wird also Zeit für eine Rundumerneuerung: Am 3. September soll der Startschuss für die Instandsetzung der Tiefgarage fallen.

Dem ging ein drei Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Stadt und Eigentümergemeinschaften voraus. Die Stadt kommt nun für die anfallenden Kosten von rund 4,5 Millionen Euro alleine auf. In der ersten Bauphase, die voraussichtlich Mitte Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein wird, soll die Sanierung der Stützpfeiler, Sockelbereiche und Seitenwände erfolgen. Um eine erneute Korrosion durch eindringendes Wasser zu verhindern, ist der Einbau eines Gefällebe­reichs im Boden geplant, um das Wasser gegebenenfalls sammeln und abführen zu können. Außerdem soll die Decke gegen eindringendes Oberwasser abgedichtet werden. Für diesen Teil der Baumaßnahme sei es nötig, den Rathausplatz oberirdisch aufzugraben.

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Alle dortigen Einrichtungen sind grundsätzlich, teilweise mit Umwegen, erreichbar. Bänke, Lampen, der Schaukasten und die Fahrradständer am Rathausplatz, Bäume und Sträucher müssen vorerst weichen. Die Terrasse des Restaurants »Culinari-USH« ist zeitweise gesperrt, zudem kann die Tiefgarage nicht über den Freitreppenzugang des Restaurants betreten oder verlassen werden. Die Teile der Tiefgarage, in denen keine Sanierung stattfindet, sind weiterhin nutzbar. Das Parkangebot ist in der Zeit der Baumaßnahmen aber stark eingeschränkt und der entstehende Baustaub kann dazu führen, dass dort abgestellte Fahrzeuge schmutzig werden. Die noch verfügbaren Parkplätze sind über die Tiefgarage des Einkaufszentrums »IAZ« erreichbar. Der Zugang von der Garage zum Rathaus und zum Ärztehaus ist weiterhin möglich. Direkt vom Rathausplatz aus sind alle Geschäfte, das Ärztehaus, das Einkaufszentrum, die Post, das Rathaus, die Stadtbibliothek, das Restaurant »Culinari-USH«, die Apotheke und die Bank erreichbar.

Für Fußgänger und Radfahrer ist der Zugang zum Rathausplatz aus Richtung Sankt-Benedikt-Straße möglich. Alle anderen Zugänge sind abgesperrt oder nur zu bestimmten Zeiten begeh- oder befahrbar. Die Stadtbibliothek und das Forum Unterschleißheim sind über das Rathausfoyer zugänglich. Der Wochenmarkt, der jeden Samstag von 8 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz, stattfindet, wird auch weiterhin zu den gewohnten Zeiten dort zu finden sein. Aus Platzgründen ist es aber möglich, dass sich die Standplätze verschieben. Um das durch die Sanierung entstehende Parkplatzproblem aufzufangen, wird ein großer Alternativparkplatz zur Verfügung stehen, der vor Ort ausgeschildert ist.

Da das Parkangebot dennoch stark eingeschränkt sein wird, werden Besucher gebeten, nicht mit dem Auto anzufahren. Über den Ablauf der zweiten und dritten Bauphase liegen noch keine weiteren Informationen seitens der Stadt vor. Diese würden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Nach Abschluss der Generalerneuerung der Tiefgarage, voraussichtlich im Oktober 2013, sollen nicht nur die Korrosionsschäden behoben, sondern auch das Bauwerk auf dem neuesten Stand der Technik und behindertengerecht ausgebaut sein. Den Autofahrern sollen zudem moderne und großzügige Parkmöglichkeiten mit energiesparender ­Beleuchtung und Elektro-­Tankstellen zur Verfügung stehen. Die Nutzung der Stellplätze soll vorerst weiterhin kostenlos bleiben. Laut Thomas Stockerl, ­Pressesprecher der Stadt Unterschleißheim, gibt es seitens der Stadt »bis auf Weiteres keine Absichten«, sich die Nutzung der Tiefgarage bezahlen zu lassen. »Für die Zukunft kann dies aber noch nicht ausgeschlossen werden«. la

Artikel vom 21.08.2012
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