Geringfügige Änderung bei der Besetzung der Ämter

Oberschleißheim · Neuwahlen bei den Berglschützen

Oberschleißheim · Bei den diesjährigen Neuwahlen anlässlich der Generalversammlung der Königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Bergl aus Oberschleißheim ergaben sich nur geringfügige Änderungen bei der Besetzung der Ämter.

Nach Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, des Kassiers, des Sport- und Jugendleiters, des Revisionsberichtes sowie der Genehmigung des Haushaltsplanes wurde die Vorstandschaft einstimmig entlastet. Nachdem sich nahezu alle Amtsinhaber erneut der Wahl stellten, konnte der mit Susanne Asanger und Helmut Wagner besetzte Wahlausschuss schon nach kurzer Zeit das Ergebnis der Wahl bekanntgeben.

Die Ämter sind wie folgt besetzt:

1. Schützenmeister Wolfgang Asanger, 2. Schützenmeister Christian Eigner, Kassier Elfriede Asanger, Schriftführer Hermann Plank, Sportleiterin Susanne Asanger, Jugendleiter Bernhard Asanger. Mitglieder des Gesellschaftsausschusses sind Elfriede Attenberger, Julienne Eigner, Hildegard Wagner, Josef Gausz, Peter Mühl und Johann Rusp. Neu im Gesellschaftsausschuss ist Simon Schechinger, der für den nicht mehr angetretenen Kilian Korb nachrückt. Als Revisoren fungieren Anita Dittel und Rosi Schechinger.

1. Schützenmeister dankte den Mitgliedern

Der 1. Schützenmeister Wolfgang Asanger dankte im Anschluss an die Wahlen allen Mitgliedern, die sich erneut für eine Amtsperiode von zwei Jahren für ein Ehrenamt im Verein zur Verfügung stellen. Bezüglich des Schießens mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen, die je nach Hersteller mit 200 beziehungsweise 300 bar befüllt werden können und eine zulässige Nutzungsdauer von 10 beziehungsweise 20 Jahren haben können, konnte nach vorhergehender mehrmonatiger Abklärung und Prüfung der Rechtslage durch den Verein und eingehender Diskussion nunmehr durch Beschluss der Generalversammlung eine praktikable Lösung herbeigeführt werden. Erwachsenen Schützen wird das Schießen mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen gestattet. Jeder Schütze ist für seine Druckluft/Druckgaskartusche alleine verantwortlich.

Nutzungsdauer der Kartuschen muss beachtet werden

Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer (in der Regel zehn Jahre ab Herstellerdatum), dürfen aus Gründen der Gefahrenverhinderung nicht verwendet werden. Gemäß einer vom Verein eingeholten fachlichen Empfehlung des Deutschen, sowie des Bayerischen Sportschützenbundes sind die Daten wie »Datum der Füllung, Hersteller der Kartusche, Ablauf der Herstellergarantie, eingefüllte Füllmenge zum Beispiel nicht höher als 200 bar, für den Füllvorgang verantwortliche Person und Eigentümer der Kartusche« in einem vor dem Schießbeginn auszufertigenden entsprechenden Protokoll festzuhalten. Schützen unter 18 Jahren kann das Schießen mit Luftdruckwaffen mit Kartuschen aufgrund von haftungsrelevanten Fragen nicht gestattet werden.

Mit Luftdruckwaffen ohne Kartuschen, die eine Austrittsenergie von 7,5 Joule aufweisen, dürfen Jugendliche selbstverständlich dem Schießsport unter entsprechender fachkundiger, vom Schützengau zertifizierten und dem Landratsamt nachgewiesenen Aufsichten, die jeder Verein vorhalten muss, nachgehen.

Artikel vom 06.08.2012
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