Thema der Woche

München · Nutzung des Seitenstreifens

Freigabe des Seitenstreifens: Nur dann ist das Befahren erlaubt. 	Foto: ADAC

Freigabe des Seitenstreifens: Nur dann ist das Befahren erlaubt. Foto: ADAC

München · Der Seitenstreifen auf Autobahnen wird frei gegeben, um die eigentlichen Fahrspuren zu Stoßzeiten zu entlasten.

Wichtig: Nur das blaue Gebotsschild mit Parallelpfeilen, einer durchgezogenen Linie, die die Standspurbegrenzung symbolisiert, und einem weiteren geraden Hinweispfeil, erlaubt die Nutzung. (siehe Bild). Weist der Pfeil auf einem der folgenden Schilder nach links, wird der Seitenstreifen nach wenigen hundert Metern wieder gesperrt. Ist der Pfeil mit einem roten Querstrich durchgestrichen, ist das Befahren komplett verboten. Dann ist die Spur ausschließlich für Fahrzeuge bei einer Panne, einem Unfall oder in sonstigen Notfällen vorgesehen. Wo vorhanden, unterstützen elektronisch gesteuerte Schilderbrücken das Verkehrszeichen. Was viele nicht wissen: Auch bei Freigabe des Seitenstreifens gilt das Rechtsfahrgebot. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt laut Straßenverkehrsordnung während der Freigabe auf allen Fahrstreifen maximal 100 km/h. Die zusätzliche Spur wird regelmäßig ­videoüberwacht, um Unfälle zu verhindern, falls dort doch mal ein Pannenfahrzeug abgestellt wird.

Artikel vom 01.08.2012
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