Steuern und Gebühren fällig

Garching · Die nächste Rate

Garching · Die Stadt Garching erinnert, dass am 15. August folgende Steuern und Gebühren mit der nächsten Rate zur Zahlung fällig werden: Grundsteuer A und B, Gewerbesteuervorauszahlung und Müllabfuhrgebühren.

Auf Antrag bei der Stadt kann die Grundsteuer abweichend am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Weitere Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai und der 15. November eines jeden Jahres. Soweit bei der Stadtkasse Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die Beträge am Fälligkeitstag vom Konto abgebucht und der Steuerzahler muss sich nicht mehr um eine rechtzeitige Zahlung kümmern. Eine Einzugsermächtigung kann bei der Stadt Garching jederzeit erteilt werden. Um Mahnungen zu vermeiden bittet die Stadt Garching, rechtzeitig an eine Überweisung zu denken, falls von der Möglichkeit, die Beträge einziehen zu lassen, nicht Gebrauch gemacht wird.

Artikel vom 30.07.2012
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