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München · Wer zahlt bei Unwetterschäden am Auto?
Umgestürzte Bäume oder Äste durch Unwetter sind ein Fall für die Teilkasko. Foto: ADAC
München · In dem Fall springt in aller Regel die Teilkaskoversicherung ein. Sie kommt beispielsweise für Schäden durch heruntergefallene Dachziegel oder umgestürzte Bäume auf – allerdings nur, wenn mindestens Windstärke acht gemessen wurde. Erst dann sprechen Versicherungen von einem Sturm.
Diese Regelung gilt für geparkte Fahrzeuge, aber auch dann, wenn man während eines Unwetters unterwegs ist. Abzüglich des Selbstbehalts übernimmt die Teilkasko typische Reparaturkosten für Beulen, Kratzer und kaputte Scheiben. Allerdings sind nicht alle Schadensereignisse durch die Teilkasko abgedeckt. So beispielsweise bei Hochwasser: Wird ein Fahrzeug in einer vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt, besteht Versicherungsschutz. Wer jedoch einen Fahrzeugschaden hat, weil er durch eine überschwemmte Straße gefahren ist, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Wer gegen einen Ast fährt, der schon längere Zeit auf der Straße lag, braucht eine Vollkasko. Leer geht bei Unwetterschäden aus, wer lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wichtig: Den Schadensfall sofort melden! Keinesfalls sollte man einen Gutachter ohne Absprache mit der Versicherung bestellen oder den Schaden gar reparieren lassen. Böse Überraschungen bis hin, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, können die Folge sein, da der Versicherer das so genannte Weisungsrecht hat. In manchen Regionen, in denen ein größeres Unwetter getobt hat, führen die Versicherer so genannte Hagelaktionen durch. Dabei werden zentrale Besichtigungsstellen eingerichtet, wo Versicherte ihr Fahrzeug zur Begutachtung vorfahren können. Besonderheit: Findet eine Abrechnung auf Basis des Gutachtens statt, wird die Mehrwertssteuer für anfallende Reparaturen nicht erstattet.
Artikel vom 18.07.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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