Anwohner sind entsetzt und beschweren sich

Ramersdorf · Störendes Bistro rechtens

Ramersdorf · Schon vor ziemlich genau einem Jahr beschwerten sich Anwohner über ein Bistro in der Haldenseestraße, das bis morgens um fünf Uhr offen ist und in dem Geldspielgeräte stehen. Auch sehen Anwohner, dass dort »in der Außengastronomie alkoholische Getränke ausgeschenkt werden«, wofür wiederholt Bußgelder verhängt worden seien. Alles mitten im Wohngebiet. Was die vereinzelt zu sehenden Frauen in diesem »islamischen Café« machen, fragen sich die Anwohner.

Denn Frauen hätten keinen Zutritt zu solchen Cafés. Auf die dringlichen Fragen, ob all dies so erlaubt ist, erhielten die Anwohner nur eine ernüchternde Antwort der für Sicherheit und Ordnung, Gewerbe zuständigen Bezirksinspektion Ost. Es handle sich bei dem »Café« in der Haldenseestraße 43 um eine »erlaubnisfreie Gaststätte mit gesetzlicher Sperrzeit. Bei der sogenannten Putzstunde muss der Betrieb nur zwischen 5 und 6 Uhr geschlossen sein«. Auch sei für diese erlaubnisfreie Gaststätte lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich, jedoch keine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Bis zu drei Geldspielgeräte seien in jeder Gaststätte erlaubt, heißt es. Es könne sein, dass eine Baugenehmigung für diesen Betrieb erforderlich sei, aber das müsse die Lokalbaukommission klären. Wegen des illegalen Ausschanks von Getränken sei man bereits tätig geworden und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dies ungeachtet der drastischen Schilderungen der Anwohner, dass die Türen oft auch nachts offen stehen, entsprechender Lärm heraus schallt, die Besucher mit Autos kämen und damit die Gehwege zuparkten oder sie auf privatem Grund abstellten. Auch wird bezweifelt, ob der Brandschutz der Nutzung genügt und ob die Räume alle gemäß der Genehmigung genutzt würden. Die Cafébesucher seien laut und werden häufig als aggressiv empfunden, sie hätten Kindern und Anwohnern sogar schon körperliche Gewalt angedroht. Darüber hinaus sei der Alkoholausschank der Lokalbaukommission (LBK) bekannt und durch zahlreiche Fotos und Polizeieinsätze dokumentiert. Doch was passiert? Auf Hinweis des Bezirksausschusses (BA) 16 Ramersdorf-Perlach überprüft die LBK aktuell einen Antrag auf Nutzungsänderung. Marc Binder, der Pressesprecher der LBK, teilte auf Anfrage mit, 1951 sei dort eine Metzgerei genehmigt worden. Die aktuelle Nutzung als Bistro sei nicht genehmigt. Es liege eine entsprechende Anfrage auf Nutzungsänderung als »Bewirtungsbetrieb« vom 15. März 2012 vor, die aktuell geprüft werde. Die Zahl der Parkplätze hänge von der Größe des Betriebes ab und werde entsprechend festgesetzt. Übrigens lehnt der BA 16 die Gaststätte grundsätzlich ab und hat früh auf die nun auftretenden Probleme hingewiesen. Aha

Artikel vom 07.06.2012
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