Feuerwehr Haar: Nachtrag zu den Einsatzberechnungen

Haar · Grundsätzlich kostenfrei

Haar · Letze Woche berichtete der Südost-Kurier über die Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Haar. Im genannten Artikel entsteht der Eindruck, die Freiwillige Feuerwehr in Haar rechne grundsätzlich Einsätze mit Brand- und Unfallopfern ab.

Dies ist ausdrücklich nicht der Fall. Brandbekämpfung und technische Hilfe zur Rettung von Mensch und Tier sind immer kostenfrei. Weiterhin teilt die Gemeinde Haar mit. Wird die Feuerwehr allerdings vorsätzlich falsch alarmiert, können die entstan-denen Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch, wenn die Brandursa-che auf grob fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen ist. Gebühren können zudem erhoben werden, wenn Einsätze im technischen Hilfsdienst notwendig werden, beispielsweise bei Überflutungen, Rohrbrüchen, Schadstoffaustritt oder wenn Gefahr oder Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft- oder Schienenfahrzeugen verursacht waren. Die zuständige Stelle in der Finanzabteilung des Haarer Rathauses prüft in jedem Fall, ob der Einsatz nach Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes abgerechnet werden kann. Diese Entscheidung wird in enger Abstimmung mit dem Einsatzleiter bzw. dem Kommandanten der Feuerwehr getroffen. Darüber hinaus kann, bevor ein Kostenbescheid erlassen wird, der Betroffene in einem Anhörungsverfahren zum Einsatzgeschehen Stellung nehmen.

Ein großes Ärgernis für die Feuerwehr Haar sind Fehlalarmierungen von Brand-meldeanlagen. Bisher war der Kostenersatz für diese Einsätze so günstig bemes-sen, dass für die Betreiber der Brandmeldeanlage kein Anreiz bestand, diese besser in Stand zu halten oder gar umzurüsten. In Verbindung mit der Ersatzbeschaffung des V-LKW war daher eine Anpassung der Kostensatzung für die Feuerwehr Haar notwendig. Zu beachten ist dabei, dass es sich um eine kalkulatorische Grundlage handelt, die jedes Gerät und jeden Einsatzfall berück- sichtigen muss. Unter den oben genannten Bedingungen wird aber nur das in Rechnung gestellt, was tatsächlich zum Einsatz kam. Auch hier gilt: In der über-wiegenden Zahl der Einsätze werden keine Kosten weiterberechnet.

Eingenommene Gebühren werden grundsätzlich für Neuanschaffungen und In-vestitionen für die Freiwillige Feuerwehr Haar verwendet, um die Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte zu gewährleisten und zu verbessern. Die jährlichen Aufwendungen der Gemeinde übersteigen die Gebühreneinnahmen um ein Vielfaches. Die Feuerwehrmänner und –frauen verrichten ihren Dienst rein ehrenamtlich. Da die meisten Einsatzkräfte bei einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen müssen, rechnet deren Arbeitgeber den Verdienstausfall mit der Gemeinde ab. Ist der Einsatz nach dem Feuerwehrgesetz gebührenpflichtig, kommt die Stundenpauschale von 20 Euro pro Feuerwehrmann /-frau zum Ansatz, um die Personalkosten auszugleichen, die der Gemeinde entstehen. Die Hilfe der Feuerwehr Haar kann also weiterhin und grundsätzlich kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie ist aber kein Mädchen für Alles oder gar ein billiger Handwerksbetrieb.

Artikel vom 15.05.2012
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