Hospizkreis lud zum Infoabend nach Hohenbrunn ein

Hohenbrunn · Den letzten Willen formulieren

Mitarbeiter des Hospizkreises mit dem 2. Bürgermeister von Hohenbrunn, Benno Maier (2. v. r.), nach einem interessanten Vortragsabend. 	Foto: VA

Mitarbeiter des Hospizkreises mit dem 2. Bürgermeister von Hohenbrunn, Benno Maier (2. v. r.), nach einem interessanten Vortragsabend. Foto: VA

Hohenbrunn · Mehr als 60 Besucher waren Anfang Mai in die Aula der Grundschule an der Siegertsbrunner Straße zur Info-Veranstaltung des Hospizkreises gekommen.

Rosemarie Rieger begrüßte als stellv. Vorsitzende die Gäste, und der 2. Bürgermeister Benno Maier sprach ein Grußwort. Nachdem die Hospizkreis-Theatergruppe Heiteres und Ernstes aus der Hospizarbeit vorgeführt hatte, kamen die beiden Referentinnen des Abends zu Wort. Einsatzleiterin Barbara Mallmann sprach über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: »Entscheide nicht für mich, sondern in meinem Sinne!« Wichtig ist, die Patientenverfügung rechtzeitig, solange man gesund ist und seinen Willen äußern kann, gemeinsam mit Angehörigen und Hausarzt abzufassen (sie alle sollten auch eine Kopie der Patientenverfügung erhalten) und sie dann etwa alle zwei Jahre unterschreiben oder evt. ergänzen. Formblätter dafür sind auch in der Geschäftsstelle des Hospizkreises für 4 Euro erhältlich.

Die Allgemeinärztin Dr. Ursula Wirth-Giacomelli ergänzte medizinische Details über lebensverlängernde Maßnahmen, Magensonde und Schmerztherapie (Morphine). In den Krankenhäusern wird heute allgemein nach einer Patientenverfügung gefragt und evt. mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen. Wenn der Patient zu Hause sterben will, sollte er unbedingt mit dem Hospizkreis Kontakt aufnehmen. Dessen Mitarbeiter sind mit Pflegediensten und Medizinern gut vernetzt. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sichert schnellste Hilfe vor Ort im gesamten Einsatzgebiet von Neubiberg bis Aying: für die 47.000 hier lebenden Einwohner stehen 86 Hospizbegleiter zur Verfügung. Mit aktiver Sterbehilfe hat die Hospizarbeit überhaupt nichts zu tun; es geht lediglich um sinnvolle ärztliche, pflegerische und soziale Maßnahmen in Abstimmung mit dem begleiteten Patienten und den Angehörigen. Die rechtliche Seite wird durch die Vorsorgevollmacht abgedeckt, die gleichzeitig mit der Patientenverfügung abgefasst werden sollte. Hier geht es um Vertretung des Patienten bei Behörden, Banken usw.; darin können ein oder besser zwei Bevollmächtigte (Kinder, Freunde, Nachbarn) aufgeführt werden, denen man vertraut. Alleinstehende ohne Freunde und Verwandte können auch um einen amtlichen Betreuer bitten.

Schon während des Vortrags konnte auf viele Fragen eingegangen werden, und auch nach Abschluss bestand noch die Möglichkeit zur weiteren Information. Näheres unter: www.hospizkreis-ottobrunn.de.

Artikel vom 14.05.2012
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