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Elektrosmog: Was tut die Bundesregierung
In München wächst die Sorge
München · Auch in München wächst die Besorgnis über die Auswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks auf die Gesundheit von Mensch und Tier.
Letztgültige Antworten zu dieser Diskussion, die unter dem Stichwort »Elektrosmog« geführt wird, konnte auch die von großem Medieninteresse begleitete Anhörung der Bundesärztekammer vom 4. April in Berlin nicht geben.
Deshalb, so der CSU-Bundestagsabgeordnete Herbert Frankenhauser, hat die CSU-Landesgruppe jetzt das Thema parlamentarisch aufgegriffen und eine »Große Anfrage« an die Bundesregierung initiiert. Sie soll erreichen, dass die Bundesregierung zu dem gesamten Themenkomplex rund um das Schlagwort »Elektrosmog« endlich ausführlich und präzise Stellung nimmt.
Die Bundesregierung soll sowohl über wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Fragestellungen als auch über ihre Forschungs- und Informationspolitik Auskunft geben. Sie soll zudem über geplante Initiativen und Rechtsänderungen informieren.
Herbert Frankenhauser: »Bisher hat sich die Bundesregierung beim Thema »Elektrosmog« weder zu nennenswerten Initiativen noch zu einer zufriedenstellenden Informationspolitik durchringen können. Im Gegenteil: Parlamentarische Anfragen beantwortet sie allenfalls unvollständig oder mit leeren Worthülsen. Die Ängste der Bevölkerung lassen sich aber weder aussitzen noch totschweigen!
Spätestens seit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen mit Erlösen von annähernd 100 Milliarden DM muss das Thema »Elektrosmog« in der Bundesregierung als Chefsache behandelt werden. Denn mit dem steigenden Interesse an der Nutzung des Mobilfunks wächst die Anzahl der dafür nötigen Sendeanlagen und mit diesen die Besorgnis über mögliche gesundheitliche Folgen der Strahlung.«
In ihrer Parlamentsinitiative wollen die CSU-Bundestagsabgeordneten u.a. Auskunft darüber: – wie die Bundesregierung die technologischen Entwicklungen eines stetig wachsenden Mobilfunkmarktes beurteilt und wie sie darauf reagieren will; – welche Initiativen in der Forschung geplant sind und welche ernstzunehmenden Anstrengungen die Bundesregierung unternehmen wird, um die Bevölkerung ihrem Informationsbedürfnis entsprechend aufzuklären; – wie die Bundesregierung künftig die Kommunen bei immer dringlicheren informationsmaßnahmen einbeziehen will und welche Beteiligungsrechte für sie vorgesehen sind; – welche Gesetzesänderungen die Bundesregierung aufgrund ihrer Erkenntnisse plant. N.F.
Artikel vom 23.05.2001Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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