Zurückschneiden von Ästen und Zweigen

Ottobrunn · Eigentümer haften

Ottobrunn · Die Gemeinde Ottobrunn bittet alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken darauf zu achten, dass ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Straßenfront rechtzeitig zurück geschnitten werden.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Übersicht an den Straßenkreuzungen und Einmündungen durch Überwuchs nicht beeinträchtigt wird und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Fuß- und Radwege müssen gefahrlos benutzbar sein und dürfen nicht durch überhängende Äste und Zweige eingeengt werden.

Bitte achten Sie auch auf dürre Äste, insbesondere, wenn diese über die Grundstücksgrenze ragen. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt liegt in Ihrem eigenen Interesse, da Sie für Unfälle von Fußgängern oder mit Kraftfahrzeugen, die auf überhängende Zweige zurückzuführen sind, haften.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (Tel. 608 08-505, E-Mail: ordnungsamt@ottobunn.de). MO

Artikel vom 10.04.2012
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