KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
BA will Ordnung am Rappenweg
Trudering · Radlstraße geplant
Trudering · Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer am Rappenweg ist ein brennendes Thema, nicht nur wegen der zukünftigen Schüler des Truderinger Gymnasiums.
Außerdem mutierte das bislang ungeordnete Gewerbegebiet südlich des Riemer Parks zum Abstellplatz für Schrottfahrzeuge. Mit dem Antrag den Rappenweg zu bepollern konnte sich der Bezirksausschuss 15 jedoch nicht durchsetzen. Beidseitige rot-weiße Sperrpfosten vom Parkeingang bis zur Höhe Schwablhofstraße sieht das Verkehrsmanagement der Stadt als ungeeignet und undurchführbar an.
Gegen Poller spricht, dass die Randstreifen des zirka 150 Meter langen Straßenstücks zum Teil auf privatem Grund liegen. Außerdem sei wegen der Länge des Abschnitts mit Pollern keine Übersicht mehr vorhanden und Begegnungsverkehr dann unmöglich. Die Stadt möchte, dass Parkbesucher hier weiter parken können und glaubt, dass die Poller im Laufe der Zeit ohnehin umgefahren oder wieder entfernt werden. Gerade den zunehmend ärgerlichen Auto-Wildwuchs am Parkeingang wollte der BA begrenzen. Seit der Eröffnung der größten Grünanlage der Stadt 2006 ist am Rappenweg die Situation für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer gefährlich. Das betrifft besonders zahlreiche radfahrende Besucher des Riemer Badesees. Für mehr Verkehrssicherheit hat der BA nun hier eine Fahrradstraße beantragt.
Dann dürften neben Radlern nur dann anderen Fahrzeuge fahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist. Im Rappenweg könnten das Anwohner sein. Für alle Fahrzeuge in einer Fahrradstraße gilt Höchsttempo 30 km/h. Daran müssen sich aber auch die Radler halten. Allerdings dürfen sie beliebig nebeneinander fahren, wenn sie dabei andere Verkehrsteilnehmer nicht schikanieren. Denn auch auf der Fahrradstraße gilt gemäß Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: unnötige Behinderungen sind verboten und gegenseitige Rücksicht Pflicht. bus
Artikel vom 17.02.2012Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Trudering (weitere Artikel)
- Südost-Kurier (weitere Artikel)