Neue Friedhofsgebührensatzung

Ottobrunn · Erhöhung der Gebühren

Ottobrunn · Die Gemeinde Ottobrunn hat eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, die am 30. Dezember 2011 in Kraft getreten ist.

Warum musste eine neue Satzung erlassen werden?

2011 musste die Gemeinde die Leistungen für den Betrieb des Parkfriedhofes neu ausschreiben. Da für die ausgeschriebenen Leistungen jetzt ein höherer Preis verlangt wird, war es notwendig, eine neue Satzung zu erlassen. Die Gemeinde kann so genannte hoheitliche Tätigkeiten auf dem Friedhof wie Gräber öffnen und schließen, Umbettungen oder Exhumierungen selbst durchführen oder diese Leistungen an einen externen Anbieter vergeben. Die Vergabe an externe Anbieter ist in der Regel günstiger, da diese Firmen über die notwendige Ausrüstung und Fachpersonal verfügen. Nach Ablauf des Vergabevertrages, der eine maximale Laufzeit von vier Jahren nicht überschreiten darf, muss neu ausgeschrieben werden.

Welche Folgen hat das für die Höhe der Gebühren?

Die Gebühren werden von den Bietern der Leistungen nach aktuellen Kosten, wie Personal- oder Abfallkosten, kalkuliert. Die Ausschreibung hatte zur Folge, dass die Dienstleistungsgebühren des § 6 der Satzung erhöht werden mussten. So kostete das Öffnen und Schließen eines Erdgrabes (Normaltiefe) vor der Gebührenerhöhung 116,- Euro. Seit dem 30. Dezember 2011 sind 297,- Euro zu zahlen.

Ist das eine »normale« Gebührenhöhe?

Ja, eine benachbarte Kommune verlangt für das Öffnen und Schließen eines Erdgrabes zum Beispiel 453,- Euro.

Wann ist man von der Gebührenerhöhung betroffen?

Betroffen sind Sie, wenn Bestattungstätigkeiten anfallen, Sargträger benötigt werden, eine Umbettung oder eine Exhumierung beauftragt wird.

Wo ist die Satzung und insbesondere der § 6 einsehbar? Wo erhält man Auskunft?

Die Satzung ist auf der gemeindlichen Webseite (www.ottobrunn.de/RathausundBuergerservice/SatzungenundVerordnungen.aspx) oder im Standesamt einsehbar. Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Standesamtes (Tel. 608 08-504, E-Mail: standesamt@ottobrunn.de). MO

Diebstähle auf dem Parkfriedhof

In den vergangen Wochen kam es auf dem Parkfriedhof häufiger zu Diebstählen. So wurden beispielsweise mehrere Lampen gestohlen. Die Gemeinde bittet um Ihre Mithilfe. Sollten Sie etwas beobachtet haben, dann kontaktieren Sie bitte das Standesamt (Tel. 608 08-504, E-Mail: standesamt@ottobrunn.de). Vielen Dank.

Artikel vom 02.02.2012
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