ADAC: Schuh-Spikes bieten sicheren Halt auf Schnee und Glatteis

München · Wann und wo in München Schneeräumen Pflicht ist

München · Während sich Kinder und Wintersportler über den Schnee freuen, bringt er für Hauseigentümer und Mieter lästige Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann es teuer werden.

Wer muss räumen oder streuen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe per Mietvertrag oder Hausordnung den Mietern übertragen. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Beruf oder Krankheit entbinden übrigens nicht von der Räum- und Streupflicht. In diesem Fall muss für Ersatz gesorgt werden.

Wer ist vom Räumen befreit?

Eigentümer und Mieter sind von der Räum- und Streupflicht befreit, wenn das Grundstück im sogenannten Vollanschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt. In München ist das in etwa der Bereich innerhalb des Mittleren Rings. Informationen, welche Straßen und Wege in einer Gemeinde oder Stadt von der öffentlichen Hand geräumt und gestreut werden, bekommen Bürger entweder in den Rathäusern oder auf den Internetseiten ihrer jeweiligen Gemeinde.

Wann muss wo geräumt und gestreut werden?

Werktags vor sieben Uhr morgens und nach 21 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. In der Zeit dazwischen und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8 Uhr müssen die Gehwege jedoch derart von Schnee und Eisglätte befreit werden, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Gibt es vor dem Grundstück keinen Gehweg, muss trotzdem ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. Granulat oder Sand streuen ist im Interesse der Umwelt erste Wahl. Die Verwendung von Streusalz ist verboten.

Wer kommt für Schäden auf?

Wird die Räum- und Streupflicht vernachlässigt, kann das teuer werden. Gerichte sprachen in zahlreichen Verfahren den Geschädigten Ansprüche auf Schadensersatz (unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten) zu. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.

Snow Steps bieten sicheren Halt auf Schnee und Glatteis

Sicheren Halt beim Gang über Eis und Schnee bieten Haft-Spikes für die Schuhe. Die an Gummibändern befestigten Metallspitzen lassen sich einfach um das normale Schuhwerk schnallen und sorgen dafür, dass man nicht mehr ausrutscht. Die praktischen Schuh-Spikes sind in allen ADAC Service Centern für Mitglieder zum Vorzugspreis von 7,95 Euro statt 9,95 Euro erhältlich.

Artikel vom 20.01.2012
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