Änderungen des Wehrrechts und des Melderechts

Unterhaching · Ihr Einwohnermeldeamt informiert

Unterhaching · Mit dem Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung neu eingeführt (§ 2 a der 2. BMeldDÜV). Die Datenübermittlung erfolgte erstmalig im Oktober 2011 und wird ab 2012 bis zum 31. März eines jeden Jahres durchgeführt. Die Meldebehörde übermittelt Name und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden.

Die erhobenen Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial an die Betroffenen verwendet werden und sind nach Ablauf eines Jahres zu löschen.

Neues Widerspruchsrecht

Die Datenübermittlungen sind nur zulässig, wenn die betroffenen Personen nicht nach § 18 Abs. 7 MRRG widersprochen haben.

Artikel vom 21.12.2011
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