Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen

Unterhaching · Aus dem Rathaus

Unterhaching · Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen.

Auch im Internet unter www.unterhaching.de unter: Aktuelles/Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntmachung über den Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes bezüglich Erneuerbarer Energien im Außenbereich

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19. 10. 2011 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf Erneuerbare Energien beschlossen. Um Konzentrationszonen zur Verfügung stellen zu können, ist eine Ausweisung im Flä­chennutzungsplan erforderlich. Nach der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde, werden die entsprechenden Ergebnisse in Bezug auf Windkraftanlagen sowie großflächige Photovoltaikan­lagen im Außenbereich in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Der Umgriff der Teiländerung des Flächennutzungsplanes betrifft das gesamte Gemeindegebiet von Unterhaching. Der Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch –BauGB –).

Über die weiteren Verfahrensschritte in diesem Bauleitverfahren wird gesondert über die gemeindlichen Anschlagtafeln zu gegebener Zeit informiert. Ortsrecht;

Amtliche Bekanntmachung über den Erlass der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Unterhaching

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19. 10. 2011 die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Unterhaching beschlossen. Die Satzung tritt am 01. 01. 2012 in Kraft. Sie liegt in der Gemeinde Unterhaching, Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 215, während der allgemeinen Dienststunden aus.

Vollzug des Baugesetzbuches

Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160/ 2011 „Bayersiedlung“

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19.10. 2011 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160/2011 „Bayersiedlung“ zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Hierbei wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 87/88 für die Bereiche der Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen geändert. Die Festsetzungen für private Grundstücke werden weiterhin durch den Bebauungsplan Nr. 87/88 geregelt. Zur beabsichtigten Planung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom Montag, 07. 11. 2011 bis einschließlich Montag, 28. 11. 2011 durchgeführt.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für den 9. Bauabschnitt auf der Stumpfwiese Nord (Nr. 163/2011)

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19. 10. 2011 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für den 9. Bauabschnitt auf der Stumpfwiese beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 615. Der Umgriff des Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde so gewählt, dass dieser das zukünftige Schulwegekonzept für die auf der Stumpfwiese in Bau befindliche Grund- und Mittelschule festsetzt. Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, hat eine Größe von ca. 32.630 m². Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Erschließung des Plangebietes soll über die Ludwig-Specht-Straße erfolgen. Durch den Bauleitplan soll ermöglicht werden, dass die Flächen als Wohnbaufläche genutzt werden können. Im westlichen Teil des Plangebietes sieht der Vorhaben- und Erschließungsplan Reihenhäuser und im östlichen Teil 4- bis 5-geschossige Wohngebäude vor.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Artikel vom 21.12.2011
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