Das Lehel und Schwabing sind Versuchsgebiete für ein Parkraummanagement

Mit Intelligenz aus der Not

Lehel/Schwabing · Der Stadtrat hat am 21. März 2001 beschlossen, in drei Versuchsgebieten in München verschiedene Maßnahmen des Parkraummanagement zu erproben.

Der Versuch läuft über zwei Jahre und wird wissenschaftlich von der Technischen Universität München begleitet.

Gestartet wird mit dem Versuchsgebiet Südliches Lehel, kurz danach Altschwabing, beide im Juni 2001.Das Versuchsgebiet Schwabing-Mitte wird im Laufe des Sommers realisiert.

Folgende Maßnahmen sind geplant: 1. Bewohnerparken: Hier parken nur Bewohner mit einer gültigen Parklizenz. Ausnahmeregelungen sind für Gewerbetreibende und Beherbergungsbetriebe vorgesehen. 2. Mischparker: Hier parken Bewohner mit Parklizenz, aber auch Besucher. Die Parkdauer ist nicht beschränkt. Die Parkgebühr beträgt für Besucher in den Versuchsgebieten Lehel und Altschwabing zwei Mark pro Stunde, die Tagesgebühr beträgt zwölf Mark.

Im Versuchsgebiet Schwabing-Mitte beträgt die Parkgebühr für Besucher eine Mark pro Stunde, die Tagesgebühr sechs Mark. 3. Kurzzeitparken: Parken ist für alle gebührenpflichtig (zwei Mark pro Stunde in den Versuchsgebieten Lehel und Altschwabing, eine Mark in Schwabing-Mitte) und maximal zwei Stunden erlaubt.

Ab sofort können die Parklizenzen für die Bewohner und die Ausnahmegenehmigungen für die Gewerbetreibenden und Beherbergungsbetriebe beim Kreisverwaltungsreferat – Kommunale Verkehrsüberwachung – beantragt werden. Bewohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz im Versuchsgebiet, auf die ein Kfz zugelassen ist beziehungsweise die ein Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen bekommen haben (zum Beispiel Dienstwagen oder ein auf ein anderes Familienmitglied zugelassenes Fahrzeug), können die Parklizenz beantragen, ferner Gewerbetreibende, Selbständige und Beherbungungsbetriebe, die keinen eigenen Stellplatz auf Privatgrund haben. Der Antrag muss auf alle Fälle schriftlich, mit einem formlosen Schreiben oder mit Anwortkarte aus dem mit der Post verteilten Faltblatt mit beigefügter Kopie des Kfz-Scheines und gegebenenfalls der Halferkarte, gestellt werden.

Die Parklizenz kostet 60 Mark im Jahr (ab 1. Januar 2002 60 Euro. Die Ausnahmegenehmigung schlägt mit 120 Mark pro Jahr zu Buche (ab 1. Januar 2002 60 Euro).

Zu Fragen zur Ausgabe der Parklizenz und der Ausnahmegenehmigungen, zu Gebühren und dergleichen wurde im Kreisverwaltungsreferat ein Service-Telefon unter der Nummer 2 33-4 42 33 eingerichtet. N. F.

Artikel vom 10.05.2001
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