Graffiti an Schule sind offenbar gut gemeint, aber wohl doch strafbar

Moosach · »Nie wieder Krieg«

Die Sprayer wählten vermutlich nicht ohne Grund den November mit seinen historischen Gedenktagen für ihre politische Aktion.	Foto: Delgado

Die Sprayer wählten vermutlich nicht ohne Grund den November mit seinen historischen Gedenktagen für ihre politische Aktion. Foto: Delgado

Moosach · Unbekannte hinterlassen Antikriegsparolen an der Schulfassade: Sie kamen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag vergangener Woche und besprühten mit vorgefertigten Schablonen sowie Graffitidosen großflächig die Schulfassade an der Gerastraße in Moosach.

Antifaschistische Parolen wie »Nie wieder Krieg« oder »Diese Schule ist nazifreie Zone« waren darauf zu lesen. Ein geschichtlicher Hinweis auf die Reichsprogromnacht am 9. November 1936 in rosa Farbe und die Aufforderung »Lasst uns aus der Geschichte lernen!« lassen zwar eine friedliche Gesinnung der Unbekannten vermuten, verärgern aber die Schulleiter und die Polizei trotzdem. Soweit Polizeileiter Klaus Kellerer von der Polizeiinspektion 44 in Moosach mitteilte, war es eine gemeinschaftliche Aktion, da auch andere Schulen wie in Harlaching und Neuperlach in der gleichen Nacht davon betroffen waren.

Bisher kann noch nichts über die Höhe des Schadens gesagt werden. Klassenlehrer der fünften Klassen des Gymnasiums nahmen das Vorgehen zum Anlass, die Schüler aufzuklären, dass auch solche Vergehen eine Straftat sind. Wie auch Kellerer bestätigte, handelt es sich bei unerlaubten Graffiti-Botschaften um Sachbeschädigung. Allerdings nur, wenn die Täter keine abwaschbare Farbe benutzt haben. Kann die Farbe mit Wasser entfernt werden, sei es »zwar ärgerlich und arbeitsintensiv für die Schule, diese wieder zu reinigen, für die Täter gibt es aber in diesem Fall keine Bestrafung«, so Kellerer.

Außerdem werde unterschieden, ob es sich um Parolen mit strafbarem Inhalt handelt. Dazu gehören Hakenkreuze oder rechtsradikale Äußerungen. In solchen Fällen versteht die Justiz keinen Spaß. Den Tätern drohen Haftstrafen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafen. Handelt es sich um minderjährige Täter, kämen auch Sozialarbeitsstunden in Frage im Falle einer Festnahme. Es ist Sache der Justiz festzustellen, ob es sich bei diesen Tatbeständen um eine Straftat handelt, aber zunächst einmal gehe es darum, die Täter zu fassen. Wer deshalb in der Nacht vom 10. auf den 11. November etwas zu diesem Vorfall beobachtet hat und darüber Auskunft geben kann, der wende sich mit seiner Aussage an die Polizei in Moosach unter Telefon 1 49 82-0. S. Delgado

Artikel vom 19.11.2011
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