»Bruchteilseigentum« umgeht Kündigungssperrfrist

Mieterschutzrecht ausgehebelt!

München · Eine neue Form der Umgehung von Mieterschutzregelungen haben Wohnungsspekulaten entdeckt.

Während es nach einer Wohnungsumwandlung in München für den neuen Eigentümer eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren gibt, soll durch Gründung einer »Gesellschaft bürgerlichen Rechts«, die ein Wohngebäude rechtlich in Form von »Bruchteilseigentum« erwirbt (die Gesellschafter der »Gesellschaft bürgerlichen Rechts« erwerben damit nicht eine konkrete Wohnung, sondern ein Bruchteilseigentum am ganzen Haus, die formale Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann theoretisch entfallen), diese Kündigungssperrfrist umgangen werden.

Da aus dem Stadtbezirk Au-Haidhausen ein entsprechender Fall an den Münchner CSU-Bundestagsabgeordneten Herbert Frankenhauser herangetragen wurde, hat er nunmehr die rot-grüne Bundesregierung mit der Situation konfrontiert.

Herbert Frankenhauser: »Nachdem die Münchner SPD den Mietern vor ihrem Wahlsieg 1998 praktisch alles versprochen hat, kommt jetzt wieder der graue Alltag: Die Bundesregierung sieht »keinen Handlungsbedarf«, wie mir das zuständige Bundesjustizministerium mitgeteilt hat. Zwar sei die Problematik bekannt, doch – so die Bundesregierung – gäbe es lediglich Einzelfälle, die »in der Regel nur zum Zwecke der reinen Kapitalbildung« erfolgen würden.«

In Au-Haidhausen, so Herbert Frankenhauser, sei aber keine »reine Kapitalbildung« vorgenommen worden, sondern unmittelbar nach Erwerb des betroffenen Hauses habe die Gesellschaft den Mietern ohne Beachtung der Kündigungssperrfrist gekündigt. Diese Kündigung war zwar rechtsmissbräuchlich, so das Amtsgericht München, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Herbert Frankenhauser: »Eine Änderung der Rechtslage wird es nicht geben, nur noch Richterrecht kann diese neuartige Spekulationsmethode unterbinden.«

Artikel vom 09.05.2001
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