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Garching erinnert an Gebühren
Garching · Die vierte Rate
Garching · Die Stadt Garching erinnert, dass am 15. November einige Steuern und Gebühren mit der vierten Rate zur Zahlung fällig werden: Das sind die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuervorauszahlung und die Müllabfuhrgebühren. Weitere Fälligkeitstermine sind 15. Februar, 15. Mai und 15. August eines jedes Jahres.
Auf Antrag bei der Stadt kann die Grundsteuer aber auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Soweit bei der Stadtkasse Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die Beträge am Fälligkeitstag vom Konto abgebucht und der Steuerzahler muss sich nicht mehr um eine rechtzeitige Zahlung kümmern. Eine Einzugsermächtigung kann bei der Stadt Garching jederzeit erteilt werden. Um Mahnungen zu vermeiden, bittet Garching, falls von der Einzugs-Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird, rechtzeitig an eine Überweisung zu denken.
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