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Überteuerte Werkstattrechnung
Mängeln auf der Spur: Rat und Hilfe geben auch die ADAC Techniker Foto: ADAC
Claudia H., München, fragt: Nach meinem letzten Werkstattbesuch erhielt ich eine sehr teure und für mich nicht ganz nachvollziehbare Rechnung. Kann ich mich dagegen wehren?
Zuallererst sollten Sie versuchen, sich mit der Werkstatt in einem persönlichen Gespräch zu einigen. Klappt das nicht, könnte die Schiedsstelle weiterhelfen - sofern Ihr Reparaturbetrieb Mitglied der Kfz-Innung ist. Das hätte für Sie den entscheidenden Vorteil, dass Ihre Streitigkeit zügig, fair und vor allem kostenlos abgewickelt wird. Was viele nicht wissen: Diese Leistung kann jeder in Anspruch nehmen. Dabei arbeiten Techniker, Juristen und Sachverständige Hand in Hand, um die Interessen aller zu wahren. Immer mit dem übergeordneten Ziel, einen fairen Kompromiss zu finden. In Ihrem Fall würde zunächst eine Vorkommission den Fall bewerten. Wird keine Einigung erzielt, geht der Sachverhalt an die Hauptkommission. Hier ist das persönliche Erscheinen aller Parteien notwendig. Die Verhandlungen münden in einen Schiedsspruch, der zwar die betroffene Werkstatt bindet, nicht aber Sie als Verbraucher. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie immer noch den Gang vors Gericht wählen.
Dabei bleibt die Verjährung Ihrer Ansprüche für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Ihre Beschwerde sollten Sie schriftlich und möglichst bald unter Nennung aller Beteiligten, des Fahrzeugtyps mit Baujahr sowie der Laufleistung Ihres Fahrzeugs, einreichen. Schildern Sie kurz die Streitpunkte. Zudem müssen alle Belege, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, der Kfz-Schein oder sonstige Dokumente in Kopie miteingereicht werden. Nähere Informationen geben die ADAC Technikexperten unter Telefon 089/ 5195-177.
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