Für Gemeindewohnungen nur noch 10 statt 20 Prozent Abschlag

Haar · Neuer Mietspiegel

Seit 1. Oktober müssen die Bewohner in den Gemeindewohnungen an der Keferloher Straße in Haar geänderten Mietpreis entrichten. 	Fotos: ikb/Gemeinde Haar

Seit 1. Oktober müssen die Bewohner in den Gemeindewohnungen an der Keferloher Straße in Haar geänderten Mietpreis entrichten. Fotos: ikb/Gemeinde Haar

Haar · Wie viel Miete pro Quadratmeter darf eine gemeindeeigene Wohnung kosten? Haar hat dafür eine einleuchtende und zugleich für jedermann transparente Lösung gefunden: Die Preise orientieren sich am Münchner Mietspiegel, nun mehr wieder abzüglich eines Betrags von zehn ­Prozent.

Diese Berechnung für die 190 Wohnungen der Kommune gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2011, so der einstimmige Beschluss der Bürgervertreter in ihrer jüngsten Sitzung. Viele Jahre galt in der Kommune ein Zehn-Prozent-Abschlag, im Oktober 2009 erhöhten die Gemeinderäte per Beschluss diesen Satz auf 20 Prozent »auf Grund der exorbitant gestiegenen Münchner Mietpreise, damit die Gemeinde Haar weiterhin bezahlbaren Wohnraum anbieten kann«, wie es in einer Vorlage aus dem Rathaus für das Kommunalparlament zur damaligen Vorgehensweise heißt.

Jetzt gab es eine faustdicke Überraschung: »Wider Erwarten«, so Bürgermeister Helmut Dworzak, sieht der Mietspiegel der Landeshauptstadt für 2011 im Vergleich zu 2009 eine Senkung der Mietpreise vor. Würde die Gemeindeverwaltung Haar bei der Berechnung des Mietzinses weiterhin 20 Prozent abziehen, »führe das zu unverhältnismäßig niedrigen Mieten, teilweise unter 7,50 Euro pro Quadratmeter, da für die meisten gemeindeeigenen vier Wände noch Abschläge wie beispielsweise für das Baualter oder das Fehlen eines Aufzugs ab dem dritten Obergeschoss vorzunehmen sind.« Dworzaks Kommentar zu dieser Ausgangslage: »Eine schizophrene Situation«.

Anhand eines Beispiels für eine 83-Quadratmeter-Wohnung – einmal Baujahr 1972, die andere Baujahr 2000 – erläuterte das Gemeindeoberhaupt die Zahlen. Beim Baujahr 1972 sind laut Münchner Mietspiegel 2009 genau 10,07 Euro fällig, laut 2011er-Mietspiegel 9,08 Euro. Bei einem zehnprozentigen Nachlass auf 2011 kommt der Quadratmeter auf 8,17 Euro. Wäre die bisherige 20-Prozent-Regelung beibehalten worden, lautete der Wert 7,26 Euro. In beiden Fällen müssen aber jeweils noch die Abschläge »einfacher Bau« 0,28 Cent und »drittes Obergeschoss ohne Aufzug« 0,32 Cent, in der Summe also 0,60 Cent, einkalkuliert werden. So kostet folglich der Quadratmeter seit dem 1. Oktober dieses Jahres 8,17 minus 0,60 Euro ergibt 7,57 Euro. Bei einer Wohnung, die im Jahr 2000 gebaut worden ist, sind es 8,77 Euro. Beide Preise sind, so der allgemeine Tenor im Plenum, »durch- aus vertretbar«.

Allerdings werden »Mieterhöhungen weiterhin alle drei Jahre vorgenommen«, wobei drei Prozentstufen möglich sind. Die Abweichung »zwischen der ermittelten Vergleichsmiete und der derzeit vom Mieter bezahlten Grundmiete entscheidet über die Erhöhungsstufe von zehn, 15 oder 25 Prozent.« Dass die Mieten für Personen mit niedrigen Einkommen, auch für finanzschwache Rentner, bezahlbar bleiben, gibt es in Haar das »Soziale Mietkonzept«, demzufolge Zuschüsse bis zur Hälfte der Miete geleistet werden. Seit 2004 gilt dabei die Mietuntergrenze von sechs Euro pro Quadratmeter als Grundlage. ikb

Artikel vom 18.10.2011
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