ADAC: Im Fall der Fälle werden Schäden nach deutschem Recht reguliert

Kein Ärger mehr, wenn es im Ausland kracht

Regulierungspraxis  und Tempo bei der Ab- wicklung von Unfällen sind  von Land zu Land unterschiedlich.  Mit dem ADAC-Auslandsschadenschutz spart man sich unnötigen Ärger. Foto: ADAC

Regulierungspraxis und Tempo bei der Ab- wicklung von Unfällen sind von Land zu Land unterschiedlich. Mit dem ADAC-Auslandsschadenschutz spart man sich unnötigen Ärger. Foto: ADAC

Millionen Deutsche fahren jedes Jahr mit dem Auto in den Urlaub. Nicht immer verläuft die Fahrt in die schönsten Wochen des Jahres reibungslos. Das musste auch Karin Reisinger schmerzlich erfahren, als ihr von einem anderen Autofahrer im Italienurlaub die Vorfahrt genommen wurde und es daraufhin krachte.

Die Folgen des Unfalls: Karin Reisingers Arm war gebrochen und ihr VW Passat völlig demoliert. Und als sei das noch nicht genug, hat sie jetzt auch noch Ärger mit dem Unfallverursacher, der nicht ausreichend versichert war. „Zum Glück ist das aber kein Problem für mich, denn ich habe ja den Auslandsschadenschutz beim ADAC abgeschlossen“, so Reisinger. Mit dieser Zusatzoption im ADAC-AutoVersicherung KomfortVario-Tarif wird der am eigenen Wagen entstandene Schaden so reguliert, als wäre das Fahrzeug des Unfallverursachers nach deutschem Recht versichert.

Andere Länder, andere Regeln

Man sollte bedenken, dass im Ausland andere gesetzliche Vorschriften - auch im Falle eines Unfalles - gelten. Bei einem Crash mit einem ausländischen Fahrzeug müssen deutsche Autofahrer damit rechnen, dass sie deutlich schlechtere Leistungen erhalten als in Deutschland. Oft werden Personen- oder Sachschäden von ausländischen Versicherungen wegen unterschiedlicher Gesetzesregelungen erst nach jahrelangem zähen Ringen beglichen. Zudem bleiben Autofahrer in vielen Fällen auf ihren Kosten sitzen, weil die Unfallverursacher entweder nicht oder nicht ausreichend versichert sind. Auch Kosten wie zum Beispiel Wertverlust, die Kosten eines Mietwagens oder ein Gutachter werden häufig nicht vom ausländischen Haftpflichtversicherer übernommen. In solchen Fällen hilft der Auslandsschadenschutz: Die entstandenen Kosten werden nach deutschem Standard entschädigt und die gesamte Schadenabwicklung der Höhe nach so übernommen, als ob der Unfallgegner beim ADAC eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte. Der Auslandsschadenschutz greift innerhalb der EU außer in Deutschland, aber auch in der Schweiz, Norwegen, Kroatien, Serbien und Montenegro, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und dem Vatikanstaat.

Jetzt schon an den Wechsel denken

Der ADAC-Auslandsschadenschutz ist im ADAC-AutoVersicherung KomfortVario-Tarif wählbar. Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 92 Tage einer Auslandsreise, die Deckungssumme entspricht derjenigen, die für das versicherte Fahrzeug in der Haftpflicht gewählt wurde. Wer mit dem Gedanken spielt, seine Assekuranz zu wechseln, hat mit dem Stichtag 30. November Gelegenheit dazu. Die meisten Versicherungen laufen zum Jahresende aus, werden aber automatisch verlängert, wenn der Vertrag nicht bis 30. November schriftlich gekündigt wird. Wann und für wen sich der ADAC-AutoVersicherung KomfortVario-Tarif mit Auslandsschadenschutz rechnet und ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt? Ein kostenloser und unverbindlicher Versicherungscheck in den ADAC ServiceCentern verschafft Klarheit. Die Versicherungsexperten kennen die genauen Konditionen und beantworten bei einer ausführlichen Beratung alle Fragen. Einfach in einem ADAC ServiceCenter vorbeikommen und kostenlos beraten lassen. Informationen auch unter Tel.: 089 / 5195159.

Artikel vom 05.10.2011
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