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Infos zum Jugendschutz
Zorneding · Sicher feiern
Mit Infos von der Kreisjugendschutzbeauftragten sicher feiern in Zorneding. Foto: M. Gil
Zorneding · Die Kreisjugendschutzbeauftragte des Ebersberger Landratsamtes hat kürzlich die Vorstände des Vereines AJT sowie die Mitglieder der Selbstverwaltungsgruppe des Jugendzentrums in Sachen Jugendschutz aufgeklärt.
Anhand von Fallbeispielen, die die aktiven Jugendzentrumsbetreiber lösen mussten, wurde klargestellt, was erlaubt ist und warum auf anderes verzichtet werden muss. Wie lange dürfen sich 14-Jährige im Jugendzentrum aufhalten? Darf ein 15-Jähriger einen Cocktail kaufen, wenn sein Vater einverstanden ist? Dürfen die Security-Mitarbeiter Pässe der Minderjährigen einziehen? All diese Fragen wurden nicht nur beantwortet, sondern umfangreich erklärt. Nach diesem informativen Abend steht der nächsten Party nichts mehr im Wege.
Artikel vom 07.10.2011Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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