Anspruch nur bei Neubauten

Ramersdorf · Kein Lärmschutz

Trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens gibt es keine Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner. Foto: aha

Trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens gibt es keine Lärmschutzmaßnahmen für Anwohner. Foto: aha

Ramersdorf · Für die Anwohner am Mittleren Ring zwischen Neumarkter Straße und Schlüsselbergstraße sowie zwischen Bad-Schachener- und Kirchseeoner Straße wird es keine gesonderten Lärmschutzmaßnahmen geben.

Grund ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen gibt. Auch ein Rechtsanspruch auf sogenannte Lärmvorsorge ist nicht gegeben, da der Innsbrucker Ring im betroffenen Abschnitt weder neu gebaut noch wesentlich verändert wird. Der Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach hatte Lärmbeschwerden an die Stadt München weitergeleitet, doch musste vom Referat für Gesundheit und Umwelt auch erfahren, dass »die allgemeine Verkehrsentwicklung« wie mehr Verkehr durch den Richard-Strauß-Tunnel »keine wesentliche Veränderung der Straße« ist und somit keinen Anspruch auf Lärmvorsorge auslöst. aha

Artikel vom 28.09.2011
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