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Energiespar-Förderprogramm Haar
Haar · Neue Richtlinien
Haar · Der Gemeinderat hat kürzlich die Änderung der Förderrichtlinien des kommunalen Energiesparprogramms für Wohngebäude in Haar beschlossen. Änderungen gibt es beim hydraulischen Abgleich sowie bei Mini- und Mikro-Blockheizkraftwerken und bei der Zuschussabwicklung von Heizungsumwälzpumpen.
Für den hydraulischen Abgleich gibt es, ab sofort einen Zuschuss von 150 Euro pro Wohneinheit bei Gebäuden mit drei Wohnungen und mehr. Die Gemeinde will damit vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften gewinnen, denn je größer das Haus desto sinnvoller der Einsatz einer bedarfsgerechten Durchflusssteuerung des Heizsystems. Einfamilienhäuser werden künftig nicht mehr berücksichtigt.
Beim Einbau von Strom sparenden Heizungsumwälzpumpen gilt jetzt – wie bisher schon beim hydraulischen Abgleich – das nachträgliche Antragsverfahren. Das bedeutet, die Maßnahme muss nicht vorab genehmigt werden. Die Förderung erfolgt nach dem Einbau auf Grundlage der eingereichten Rechnung und des Förderantrags.
Die größte Veränderung im aktuellen Haarer Energiesparprogramm gibt es bei der Förderung von Mini- oder Mikro-Blockheizkraftwerken. Mikroanlagen bis zu 2 Kilowatt werden mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst, für Minianlagen bis 15 Kilowatt sind bis zu 13.400 Euro möglich. Die aktualsierten Richtlinien und Anträge für das Energiesparförderprogramm können im Umweltreferat der Gemeinde Haar unter Tel. 4 60 02-1 18, -3 12 oder -3 14 angefordert und auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-haar.de heruntergeladen werden.
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